V6 Antrag an den Landesparteitag

Wir fordern ein Radgesetz für Bayern. Es muss einen verbindlichen Maßnahmenplan für den Ausbau der Radinfrastruktur geben.

Voraussetzung dafür ist mehr Personal, das hierfür in Zukunft zuständig sein soll, sowie eine deutliche Erhöhung des Budgets für die Förderung des Radverkehrs.

Ziel ist ein sicheres, komfortables, durchgängiges Radwegenetz in ganz Bayern. Dazu gehören auch geeignete Radabstellplätze, zum Beispiel an allen bayerischen Bahnhöfen.
Die Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern in Bus und Bahn muss verbessert werden.

Begründung:

Die bayerische Staatsregierung hat Anfang 2017 das “Radverkehrsprogramm Bayern 2025” vorgestellt. Ziel ist, den Radverkehrsanteil in Bayern bis 2025 auf 20 % zu verdoppeln, um das „Radlland Bayern“ zu werden.
Hierfür sind enorme Verbesserungen in der Radverkehrsinfrastruktur Voraussetzung. Dafür ist deutlich mehr Geld und Personal nötig. Ohne rechtliche Vorgaben bleibt es jedem Landkreis, jeder Stadt und jeder Gemeinde selbst überlassen, ob und wie sie den Radverkehr stärkt.

Die Ziele des “Radverkehrsprogramms Bayern 2025” der bayerischen Staatsregierung sind erfreulich ambitioniert. Wir sind allerdings sehr skeptisch, dass diese Ziele bis 2025 auch nur annähernd erreicht werden können. Damit das Radverkehrsprogramm kein leeres Versprechen bleibt, muss es ein Rad-Gesetz für Bayern geben, das einen konkreten Maßnahmenplan zur Pflicht macht. Dieser muss darlegen, wie und mit welchen Mitteln und Schritten die gesteckten Ziele bis 2025 erreicht werden sollen.

Verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen gibt es bislang nicht. Jeder Kommune bleibt selbst überlassen, ob und in welchem Umfang sie den Radverkehr fördert und ob und wie sie die Radinfrastruktur ausbaut und gestaltet. Oft entscheidet allein die Kassenlage oder der Wille der gerade amtierenden KommunalpolitikerInnen. Das Ergebnis ist im Regelfall ein Flickenteppich aus meist zu schmalen Radfahr-Streifen und Bordstein-Radwegen mit großen Lücken im Radwegenetz. So trauen sich leider meist bestenfalls erwachsene, robuste und routinierte Radfahrende aufs Rad. Eine gute Fahrradinfrastruktur muss aber auch EinsteigerInnen zum Radfahren einladen. Radverkehrsanlagen müssen außerdem dem wachsenden Bedarf und der zunehmenden Produktvielfalt durch Pedelecs, Lastenräder, Fahrradanhänger etc. angepasst werden.

Mit einem Rad-Gesetz für Bayern sollen einheitlich gültige Qualitätsstandards, Regelwerke und Design-Vorgaben geschaffen werden, damit Menschen jeden Alters sicher und komfortabel Rad fahren können. Grundlage dafür sollen die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ in Verbindung mit den ADFC-Leitlinien für Radinfrastruktur sein, die der Freistaat zum verbindlichen Standard für ganz Bayern macht.
Ein Hindernis für den Umstieg aufs Rad ist, dass es häufig ein Problem ist, sein Radl sicher abzustellen, ohne dass es anderen im Weg steht. Während fast immer an Stellplätze für Autos gedacht wird, müssen Räder meist irgendwo an einen Baum, Zaun oder eine Wand gelehnt oder mühsam in den Keller getragen werden. Gute, komfortable und sichere Radabstellanlagen sind überall, besonders an Bahnhöfen, Mangelware. Deshalb fordern wir, dass der Freistaat Bayern an all seinen Immobilien mit gutem Beispiel vorangeht und in ausreichendem Maße komfortable Radabstellanlagen schafft.

Das Rad-Gesetz für Bayern soll insbesondere auch dafür sorgen, dass an allen Bahnhöfen und Haltestellen in Bayern ausreichende und überdachte Radabstellanlagen errichtet werden. Fördermittel müssen so bereitgestellt werden, dass in jeder größeren Stadt eine Fahrrad-Station am Bahnhof, also ein Fahrradparkhaus mit Fahrradwerkstatt und anderen Serviceangeboten, errichtet wird. In Städten ab 100.000 sollen es mindestens zwei sein.
Für den Ausbau des Radwegenetzes entlang von Staatsstraßen investierte der Freistaat Bayern von 2010 bis 2015 47 Mio. Euro und zahlte 83,6 Mio. Euro an Fördermitteln an die Kommunen aus. Das sind pro Jahr im Schnitt rund 26 Mio. Euro für den gesamten Freistaat. “Radlland Bayern“ wird man angesichts der Kosten für Straßenbaumaßnahmen so nicht.
Zum Vergleich: Für die Bestandserhaltung, Um- und Ausbau der Staatsstraßen standen 2017 270 Mio. Euro zur Verfügung. Dasselbe Budget für die KFZ-Infrastruktur gilt für 2018. Das ist der höchste Wert aller Zeiten.

Wir fordern deshalb für das Radverkehrsbudget mindestens eine Verdoppelung auf 52 Mio. Euro pro Jahr. Ab 2020 muss es außerdem ein Investitionsförderprogramm für Radwege in Baulast von Freistaat und Kommunen geben.
Derzeit gibt es im Bayerischen Verkehrsministerium nur drei Personalstellen für den Radverkehr. Das ist zu wenig, um den Radverkehr merklich voranzubringen und die zahlreichen Anforderungen zu erfüllen. Dabei muss der Freistaat bei der Radverkehrsförderung eine besondere Rolle übernehmen: als Initiator, Koordinator und Moderator für die Radverkehrsförderung sowie bei der Finanzierung des Baus von Radwegen an Staatsstraßen. Schon um den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2020 auf Landesebene umzusetzen und den Radverkehrsanteil zu erhöhen, ist dringend eine Umsetzungsstrategie mit klaren Zielen und Schritten notwendig. Dafür sind politischer Gestaltungswille, die Vorbildfunktion des Freistaates und vor allem auch ausreichend Personal erforderlich.
Die bayerische Staatsregierung muss eine Stelle zur ressortübergreifenden Steuerung aller Radverkehrsthemen einsetzen und das Radverkehrsreferat im Verkehrsministerium massiv aufstocken.

In Bayern gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine einheitliche Regelung zur Beförderung von Rädern in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Radmitnahme ist kostenpflichtig und häufig nicht gewährleistet. Egal, ob es regnet oder stürmt, ist es reine Freundlichkeit des Busfahrers, wenn man sein Rad mit an Bord nehmen darf und pures Glück, wenn ein Zug nicht zu überfüllt ist, um das Rad mitzunehmen. Die Kapazitäten für eine Radmitnahme in Bus und Bahn müssen deutlich erhöht werden. Außerdem muss die Information zu den Radmitnahme-Möglichkeiten stark verbessert werden. Nur dann ist eine Kombination umweltfreundlicher Verkehrsmittel attraktiv.

Empfehlung der Antragskommission:
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