C3 Antrag an den Landesparteig der BayernSPD

In Art. 106 Abs. 1 und 2 der Bayerischen Verfassung ist grundgelegt: „Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung (Abs.1). Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden (Abs. 2).“ Viele bayerische Kommunen sind bereits sehr aktiv im sozialen Wohnungsbau. Aber viele Menschen haben keinen Anspruch auf eine geförderte Wohnung, sind aber trotzdem nicht in der Lage, die mittlerweile üblichen Preise auf dem Mietwohnungsmarkt zu bezahlen, ganz zu schweigen, selbst Wohneigentum zu schaffen. Wohnbaugenossenschaften könnten für bezahlbaren Wohnraum hilfreich sein. Die BayernSPD unterstützt deshalb jede Initiative, die die Gründung von Wohnbaugenossenschaften ermöglicht.

Begründung:

Wohnbaugenossenschaften arbeiten nicht gewinnorientiert. Sie sind ein Garant dafür, dass auch in Ballungsräumen noch Wohnraum entstehen kann, der v.a. für Kleinverdiener noch bezahlbare und langfristig stabile Mieten zulässt. Voraussetzung, dass dies gelingt, ist aber, dass die Wohnbaugenossenschaften selbst an bezahlbare Grundstücke kommen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch C2