A3 Anpassung der Minijobgrenze bei Erhöhung des Mindestlohns

Status:
Ablehnung

Grundsätzlich sollten die sog. Minijob-Regelungen wieder abgeschafft werden – solange diese aber noch bestehen sollte bei Anhebungen des Mindestlohns, die Grenze für die  Minijobs im gleichen Prozentsatz angehoben werden.

Begründung:

Wichtig ist, dass der eingeführte Mindest-Arbeitslohn der entsprechenden Lohn- und Preisentwicklung angepasst und entsprechend erhöht wird. Dieser monetäre Nutzen sollte aber gerade auch bei denjenigen ankommen, die lediglich in sog. Minijobs  Zugang zur Arbeitswelt haben. Das starre 450-EURO-Limit führt dazu, dass diese derzeit bei Erhöhung des Mindest-Lohns eine zeitliche Reduzierung  des Arbeitsumfangs vornehmen müssen um nicht in die Sozialversicherungspflicht zu geraten

Empfehlung der Antragskommission:
reject
Beschluss: Ablehnung
Text des Beschlusses:

Die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt hat sich sichtbar erhöht. So erzielt ein Teil der Beschäftigten relativ gute Einkommen und profitiert von der insgesamt positiven wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre, während andere von Arbeitslosigkeit und Armut bedroht sind oder nur prekäre Beschäftigung finden. Nach einer Phase wachsender Chancengleichheit trotz ungleicher sozialer Ausgangslage nimmt die Abhängigkeit der beruflichen Perspektive von der sozialen Lage des Elternhauses wieder zu. „Wer unten ist bleibt unten“ findet längst wieder wachsende Bestätigung.  Einen großen Einfluss auf die Arbeitsmarktchancen hat die berufliche Qualifikation. Veränderte Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Stichworte: Digitalisierung, Industrialisierung 4.0) verschärfen das Problem wachsender bildungspolitischer Polarisierung und die Entwicklung eines drohenden Fachkräftemangels. Wachsende Teile der Bevölkerung verfügen über eine berufliche Qualifizierung weit unterhalb des Durchschnitts. Ohne bildungspolitisches Gegensteuern wird auch die notwendige Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt das Ungleichgewicht weiter zu vergrößern.

Wir fordern deshalb

1. eine gesellschaftliche Qualifizierungsoffensive, die von der frühkindlichen Bildung bis zur beruflichen Weiterbildung reicht und Bildung mit den Zielgruppen gestaltet und umsetzt.
2. anstelle einer kurzfristig orientierten, mit Sanktionen durchgesetzten Qualifizierungspolitik sind wieder mittel- und langfristige Orientierungen anzustreben. Neben der Weiterentwicklung der klassischen Qualifizierungsinstrumenten sind neue Anreizsysteme für Erst- und vor allem die Weiterbildung zu entwickeln (Ermöglichung von Transfergesellschaften auch für Klein- und Mittelbetrieb; Stärkung des Rechtsanspruchs von ArbeitnehmerInnen über die unmittelbare Anpassungsqualifizierung am Arbeitsplatz hinaus, Verbesserung der Einkommenslage in Phasen der (Weiter)Bildung, Schaffung ökonomischer Anreizsysteme insbesondere in den unteren  bei (Langzeit)Arbeitslosen.).
3. einen zusätzlichen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit Qualifizierungselementen.

Beschluss-PDF: