S7 Altersrente als Erwerbstätigenversicherung

Status:
Erledigt

Die verschiedenen Rentenversicherungsträger müssen zu einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung zusammengefasst werden. Die Beitrags-bemessungsgrenze muss deutlich – mindestens um 10 Prozent –  erhöht werden.

Begründung:

Die Höhe des jetzigen und prognostizierten Rentenniveaus der Gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht weiter hin zu nehmen. Als Berechnungsgrundlage müssen alle Einkunftsarten herangezogen werden, auch die jährlich rund 1,7  Mrd. Kapitalertrag der Quandt-Erben. Diese Forderung hat nichts mit Neid zu tun, denn die solidarische GRV muss demokratisch für alle Einkünfte, wie Kapital- und Mieteinkünfte, gelten. Außerdem sind die jeweiligen Berechnungsgrundlagen nicht solidarisch. Beamte erhalten ca. 70 % aus dem Einkommen der letzten Jahre plus Familienzuschlag. Gesetzlich Versicherte bekommen eine Rente nach sogenannten Rentenpunkten, die im Laufe des gesamten Arbeitslebens gesammelt werden, es werden also auch die Einkommen von wenig verdienenden Berufsanfängern berücksichtigt. Der den Rentner immer wieder vorgehaltene sogenannte „Staatszuschuss“ zur gesetzlichen Rente, deckt nicht annähernd die versicherungsfremden Leistungen (u.a. Mütterrente), die der Rentenkasse entnommen werden.

Wir brauchen für alle Erwerbstätigen eine vor Armut schützende Versicherung!

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt