A3 Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Einzelhandel

Status:
Mit Änderungen angenommen

Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Tarifverträge im Einzelhandel für allgemeinverbindlich erklärt werden. Wir fordern einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Beschäftigten im Handel. Wer während der Pandemie als systemrelevant gefeiert wurde, muss dauerhaft mehr im Geldbeutel haben. Da in den letzten Monaten und Jahren Arbeitgeber*innen(verbände) immer wieder der Anerkennung als allgemeinverbindliche Tarifverträge widersprochen haben, und damit die Wirkung blockieren konnten, brauchen wir neue Regelungen, um die Verbindlichkeit durchzusetzen.

Begründung:

Im Einzelhandel arbeiten derzeit ca. drei Millionen Beschäftigte. Aktuell befinden sich nur noch 30% der Einzelhandelsunternehmen in der Tarifbindung. Dadurch sind zigtausende von prekären und unterbezahlten Arbeitsverhältnissen entstanden. Die Gehälter der Beschäftigten dieser Branche reichen oft vorne und hinten nicht aus, weil die Bezahlung vor allem in den vielen tariflich ungebundenen Betrieben bis an die Armutsgrenze gerückt ist. Die Tarifflucht der Handelsunternehmen erhöht und verschärft dadurch auch das Risiko der Altersarmut der Beschäftigten. Um Tarifflucht und Lohndumping zu bekämpfen, müssen die ausgehandelten Tarifverträge in der gesamten Einzelhandelsbranche gelten.

Laut dem Tarifvertragsgesetz können Tarifverträge durch die Länderarbeitsministerien bzw. das Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden, und zwar auf Antrag der Tarifparteien. Dann gilt ein Tarifvertrag für die gesamte Branche, unabhängig davon, ob ein Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht.

Unter dem Motto „Einer für alle“ startete die Gewerkschaft ver.di im März 2017 eine Kampagne für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen in der Einzelhandelsbranche. Dies unterstreicht die Relevanz und die Dringlichkeit des Problems.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
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Änderungsanträge
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Annahme Ä1 zum A3 Ergänzen 2 Marietta Eder Ergänze nach "...erklärt werden.": "Wir fordern einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Beschäftigten im Handel. Wer während der Pandemie als systemrelevant gefeiert wurde, muss dauerhaft mehr im Geldbeutel haben. Da in den letzten Monaten und Jahren Arbeitgeber*innen(verbände) immer wieder der Anerkennung als allgemeinverbindliche Tarifverträge widersprochen haben, und damit die Wirkung blockieren konnten, brauchen wir neue Regelungen, um die Verbindlichkeit durchzusetzen."
Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Tarifverträge im Einzelhandel für allgemeinverbindlich erklärt werden. Wir fordern einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Beschäftigten im Handel. Wer während der Pandemie als systemrelevant gefeiert wurde, muss dauerhaft mehr im Geldbeutel haben. Da in den letzten Monaten und Jahren Arbeitgeber*innen(verbände) immer wieder der Anerkennung als allgemeinverbindliche Tarifverträge widersprochen haben, und damit die Wirkung blockieren konnten, brauchen wir neue Regelungen, um die Verbindlichkeit durchzusetzen.

Beschluss-PDF: