Y2 Änderungsanträge zum Leitantrag der Programmkommission - Bezahlbarer Wohnraum

Die BayernSPD stellt folgende Änderungsanträge zum Leitantrag der Programmkommission für das Regierungsprogramm 2017 auf dem Bundesparteitag:

 

Kapitel „Es ist Zeit für ein gutes Leben – in der Stadt und auf dem Land“

Abschnitt „Bezahlbarer Wohnraum“

 

1. Füge ein nach Zeile 1149:

„Wir werden eine grundlegende Reform bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) durchführen, um tatsächlich alle vorhandenen Mietwohnungen einbeziehen zu können; grundsätzlich sollen Mietspiegel als qualifizierte Mietspiegel erstellt werden.

Um die steigenden Mieten zu begrenzen, werden wir die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf höchstens 10 % innerhalb von 3 Jahren absenken.

Das Kündigungsrecht des Vermieters wegen Eigenbedarfs wollen wir deutlich einschränken (z. B. nur möglich für in gerader Linie Verwandte, nicht für BGB-Gesellschaften und Gemeinschaften, nicht für „Zweitwohnungen“). Zudem wollen wir eine Schonfrist bei erstmaligen Mietrückständen einführen – werden die Mietrückstände innerhalb einer Frist vollständig beglichen, sollen vorangegangene Kündigungen deswegen unwirksam werden.

Wir wollen eine Reform des § 291 StGB erreichen, um einen effektiven strafrechtlichen Schutzmechanismus vor Mietwucher zu schaffen.“

  

2. Füge ein nach dem Satz „Wir werden die zulässige Mieterhöhung nach einer Modernisierung“ in Zeile 1151: 

„durch eine zeitliche Befristung bis zur Amortisierung der Maßnahme und durch eine wirksame Härtefallregelung begrenzen.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die BayernSPD stellt folgende Änderungsanträge zum Leitantrag der Programmkommission für das Regierungsprogramm 2017 auf dem Bundesparteitag:

 

Kapitel „Es ist Zeit für ein gutes Leben – in der Stadt und auf dem Land“

Abschnitt „Bezahlbarer Wohnraum“

 

1. Füge ein nach Zeile 1149:

„Wir werden eine grundlegende Reform bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) durchführen, um tatsächlich alle vorhandenen Mietwohnungen einbeziehen zu können; grundsätzlich sollen Mietspiegel als qualifizierte Mietspiegel erstellt werden.

Um die steigenden Mieten zu begrenzen, werden wir die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf höchstens 10 % innerhalb von 3 Jahren absenken.

Das Kündigungsrecht des Vermieters wegen Eigenbedarfs wollen wir deutlich einschränken (z. B. nur möglich für in gerader Linie Verwandte, nicht für BGB-Gesellschaften und Gemeinschaften, nicht für „Zweitwohnungen“). Zudem wollen wir eine Schonfrist bei erstmaligen Mietrückständen einführen – werden die Mietrückstände innerhalb einer Frist vollständig beglichen, sollen vorangegangene Kündigungen deswegen unwirksam werden.

Wir wollen eine Reform des § 291 StGB erreichen, um einen effektiven strafrechtlichen Schutzmechanismus vor Mietwucher zu schaffen.“

  

2. Füge ein nach dem Satz „Wir werden die zulässige Mieterhöhung nach einer Modernisierung“ in Zeile 1151: 

„durch eine zeitliche Befristung bis zur Amortisierung der Maßnahme und durch eine wirksame Härtefallregelung begrenzen.“

Beschluss-PDF: