E5 Abzug von NATO-Atomwaffen aus Deutschland - Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag

In Büchel/Rheinland-Pfalz sind 20 Atomsprengköpfe vom Typ B61 Mod. 4 gelagert. Diese Zahl scheint nicht besonders hoch. Genauer betrachtet handelt es sich aber um  Wasserstoffbomben mit einer Zerstörungskraft von je 45 kT TNT.  Das ist mehr als das Dreifache der Hiroshima-Bombe, die damals 80.000 Menschen sofort und weitere 200.000 in der Folge getötet hat. Die Sprengköpfe sind für den Transport mit deutschen Tornado-Jagdbombern vorgesehen. Diese Atomwaffen müssen von Deutschland abgezogen werden. Von Deutschland darf keine massenhafte Tötung von Menschen mehr ausgehen.

Der Atomwaffenverbotsvertrag wurde am 7. Juli 2017 von 122 Staaten angenommen. Die deutsche Bundesregierung nahm an den Verhandlungen dazu nicht teil. Die Begründung dafür war damals:

  • Nuklearwaffenstaaten nicht eingebunden
  • keine Inspektions- und Verifikationsmechanismen
  • keine Beschränkung der Herstellung von spaltbarem Material
  • sicherheitspolitisches Umfeld nicht berücksichtigt

Heute stellt sich die Lage anders dar, insbesondere nach dem Friedensnobelpreis an die Initiatorin des Abkommens, die ICAN. Die Bundesregierung sollte ihre Bedenken zumindest ernsthaft mit den Verbündeten und den Unterzeichnerstaaten verhandeln. Deutschland darf nicht abseits stehen, wenn sich die Weltgemeinschaft zu einem Atomwaffenverbot bekennt.

Daher fordert der Parteitag die Mitglieder der Bundesregierung auf:

  1. energisch in Verhandlungen mit den NATO-Verbündeten einzutreten, die den Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland zum Ziel haben.
  2. unverzüglich Beitrittsverhandlungen zum Atomwaffenverbotsvertrag vom 7. Juli 2017 aufzunehmen. Berechtigte deutsche Vorbehalte im Hinblick auf Verifikationsmechanismen und Sicherheitsbedenken sollten im Vorfeld des Beitritts mit den bisherigen Unterzeichnerstaaten verhandelt werden.

 

Begründung:

Die Anwendung von Massenvernichtungswaffen ist ethisch und völkerrechtlich verwerflich. Christliche wie humanistische Ethik lehnen Massenvernichtungswaffen mehrheitlich ab. Die katholische Kirche – um nur ein Beispiel zu nennen – sagt es so: „Jede Kriegshandlung, die auf die Vernichtung ganzer Städte oder weiter Gebiete und ihrer Bevölkerung unterschiedslos abstellt, ist ein Verbrechen gegen Gott und gegen den Menschen, das fest und entschieden zu verwerfen ist.“ (Vatikanisches Konzil: Pastoralkonstitution „Gaudium et Spes“ v. 7. Dez. 1965, Nr. 80) Dem haben damals 97% des anwesenden Weltepiskopats zugestimmt. Auch das humanitäre Kriegsvölkerrecht verbietet solche Waffen. Die Bundeswehr ist in Form der Dienstvorschrift ZDv 15/2 darauf verpflichtet.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch E1