12 Abschreibung von Baumaßnahmen im Bestand

Im ländlichen Raum gibt es in vielen Kommunen beträchtlichen Leerstand, sowohl bei älteren Wohngebäuden wie auch bei Gewerbeimmobilien, die sich eignen, in Wohnraum umgenutzt zu werden.

 

Als Anreiz zum Erwerb von Bestandsbauten muss eine Anpassung der Abschreibungsmodalitäten an die für Neubauten vorgenommen werden.

Begründung:

Umwandlungsvorhaben sind in die Neue Wohngemeinnützigkeit eingeschlossen.

 

Jedoch liegt die Abschreibungshöhe bei Maßnahmen im baulichen Bestand niedriger als bei Neubauten.

 

Die Motivation, Umnutzung, Umbau und Sanierung von Bestandsbauten Abriss und Neubau den Vorzug zu geben, muss auf allen Ebenen unterstützt werden.

 

Dazu bedarf es unter anderem finanzieller Anreize, indem der Umgang mit Bestand an Neubau-Vorhaben steuerlich angeglichen wird.

 

Es ist dabei zu bedenken, dass über 50 Prozent des gesamten Müllaufkommens aus Abbruchmaterial und Bauabfällen besteht. Es wird nach wie vor im Bauprozess bei Neubauten viel Beton verwendet. Das Material ist günstig in der Herstellung, hat aber wegen der hohen Energiekosten und Kohlenstoffemissionen eine schlechte CO2-Bilanz.

 

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