G1 Abschaffung des Ehegattensplittings

Die getroffenen Beschlüsse zur Abschaffung des Ehegattensplittings nach § 32a Abs5 EstG und der Einführung einer gerechten Individualbesteuerung sind noch immer richtig und wichtig und immer noch Ziel.

Als Zwischenstepp fordern wir die Bundestagsfraktion auf unverzüglich das im Koalitionspapier festgelegte „Real-Splitting“ einzuführen und damit die Abschaffung der Lohnsteuerklassen 3 und 5 zu verwirklichen.

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