W1 Abgabepflicht - als quasi Steuerzuschuss zum System der Sozialversicherung - für Roboter, vergleichbare Maschinen und digitale Techniken im Produktions und Dienstleistungssektor

In zunehmenden Maße werden  Roboter, vergleichbare Maschinen und digitale Techniken  im Produktions- und Dienstleistungssektor eingesetzt um menschliche Arbeitskraft zu ersetzen. Für die Betreiber dieser, die menschlichen Arbeitsplätze verdrängenden Maschinen und Techniken, soll eine Abgabepflicht eingeführt werden, welche wie ein Steuerzuschuss  dem System der  Sozialversicherung zugute kommt. Diese Abgaben sollen an der mit diesen Robotern erzielten Wertschöpfung oder einem fiktiven „Stundenlohn“ bemessen werden.

Begründung:

Seit vielen Jahren wird eine sog. Robotersteuer eingefordert. Diese, die menschlichen Arbeitsplätze verdrängenden Maschinen und Techniken vermindern aber vor allem die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung. Deshalb sollten -zum Ausgleich- Abgaben erhoben werden, welche quasi wie ein Steuerzuschuss in die Arbeitslosen- Renten- und Krankenversicherung fließt.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

In zunehmenden Maße werden  Roboter, vergleichbare Maschinen und digitale Techniken  im Produktions- und Dienstleistungssektor eingesetzt um menschliche Arbeitskraft zu ersetzen. Für die Betreiber dieser, die menschlichen Arbeitsplätze verdrängenden Maschinen und Techniken, soll eine Abgabepflicht eingeführt werden, welche wie ein Steuerzuschuss  dem System der  Sozialversicherung zugute kommt. Diese Abgaben sollen an der mit diesen Robotern erzielten Wertschöpfung oder einem fiktiven „Stundenlohn“ bemessen werden.

Beschluss-PDF: