In zunehmenden Maße werden Roboter, vergleichbare Maschinen und digitale Techniken im Produktions- und Dienstleistungssektor eingesetzt um menschliche Arbeitskraft zu ersetzen. Für die Betreiber dieser, die menschlichen Arbeitsplätze verdrängenden Maschinen und Techniken, soll eine Abgabepflicht eingeführt werden, welche wie ein Steuerzuschuss dem System der Sozialversicherung zugute kommt. Diese Abgaben sollen an der mit diesen Robotern erzielten Wertschöpfung oder einem fiktiven „Stundenlohn“ bemessen werden.
Seit vielen Jahren wird eine sog. Robotersteuer eingefordert. Diese, die menschlichen Arbeitsplätze verdrängenden Maschinen und Techniken vermindern aber vor allem die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung. Deshalb sollten -zum Ausgleich- Abgaben erhoben werden, welche quasi wie ein Steuerzuschuss in die Arbeitslosen- Renten- und Krankenversicherung fließt.
In zunehmenden Maße werden Roboter, vergleichbare Maschinen und digitale Techniken im Produktions- und Dienstleistungssektor eingesetzt um menschliche Arbeitskraft zu ersetzen. Für die Betreiber dieser, die menschlichen Arbeitsplätze verdrängenden Maschinen und Techniken, soll eine Abgabepflicht eingeführt werden, welche wie ein Steuerzuschuss dem System der Sozialversicherung zugute kommt. Diese Abgaben sollen an der mit diesen Robotern erzielten Wertschöpfung oder einem fiktiven „Stundenlohn“ bemessen werden.