SAT4 Einfügung in §1 (4)

Einfügen in §1 (4) als neuen vorletzten Satz:
Eine Vertretung der/des Landesvorsitzenden durch ein Mitglied des Präsidiums ist in Kassen- und Finanzangelegenheiten möglich. Die Benennung erfolgt durch die/den Landesvorsitzenden oder durch Beschluss des Präsidiums. Die konkreten Befugnisse der benannten Person regelt die Geschäftsordnung des Präsidiums.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, München.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Angenommen
Text des Beschlusses:

Einfügen in §1 (4) als neuen vorletzten Satz:
Eine Vertretung der/des Landesvorsitzenden durch ein Mitglied des Präsidiums ist in Kassen- und Finanzangelegenheiten möglich. Die Benennung erfolgt durch die/den Landesvorsitzenden oder durch Beschluss des Präsidiums. Die konkreten Befugnisse der benannten Person regelt die Geschäftsordnung des Präsidiums.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, München.

Beschluss-PDF: