B14 14 Kulturelle Bildung

  1. Wir werden Finanzielle und soziale Barrieren abbauen.
  2. Wir werden eine umfassendere kulturelle Bildung ermöglichen.

 

Einführung. Kunst und Kultur muss allen Menschen zugänglich sein. Echte Teilhabe an Kultureller Bildung können wir nur erreichen, wenn Barrieren abgebaut werden, die Institutionen sich weiter öffnen und das Angebot von Kunst und Kultur, gerade im Schulsystem, gestärkt, ausgebaut und deren Wichtigkeit in Bezug auf eine positive gesellschaftliche und individuelle Entwicklung anerkannt wird.

Begründung: Artikel 31 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung:

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.

 

14.1 Finanzielle Barrieren.

Kunst und Kultur muss stets zu sozialverträglichen Preisen zugänglich sein. Wie schon in einigen Kommunen erprobt, ist allerdings ein freier Zugang zu Museen und Kunsthallen möglich und ein klar zu verfolgendes Ziel. Wir werden einführen, dass an einem Tag im Monat der Zutritt zu kulturellen Angeboten, wie Museen, Theater usw. für alle Personen kostenlos ist (Tag der offenen Tür).

 

14.2 Kulturinstitutionen.

Eine weitere Barriere sind die Kulturinstitutionen an sich. Wir werden:

  • die Kulturinstitutionen in die Lage versetzen, die an manchen Orten schon begonnene Arbeit weiterzuführen, sich gezielt auf Nichtbesucher zu konzentrieren.
  • die Institutionen für die Gemeinschaft durch Projekte in der Öffentlichkeit und in allen Schularten (Grund- bis Volkshochschule) aktiv öffnen.
  • die Träger:innen mit ausreichenden finanziellen Mitteln unterstützen.
  • auch langfristige Förderungsformate für die freien Kulturakteure vor Ort bereitstellen. Kultur lebt auch hier von vielfältigen Angeboten.

Musik- und Kunstschulen, Amateurtheater, Einrichtungen der Amateurmusik wie Chöre, Orchester und Musikvereine, soziokulturelle Zentren, Bibliotheken sind ebenfalls wichtige Akteure der Kulturellen Bildung vor Ort. Wir werden auch diesen Akteur:innen fördern und unterstützen, auch auf ihrem Weg zu mehr Digitalisierung.

Begründung: Der Freistaat Bayern ist laut Art. 3 der Verfassung ein Kulturstaat und „bekennt sich zu der Zielsetzung, die Vermittlung kultureller Bildung an allen allgemeinbildenden Bildungseinrichtungen als gleichwertiges Bildungsziel anzuerkennen“ (Beschluss des Bayerischen Landtags vom 6. Juni 2008)

 

14.3 Auch Kulturferne erreichen.

Eine Nichtbesucher:innen-Studie von 2019 zeigt den Zusammenhang von Bildung und sozialer Herkunft und dem Besuch einer Kultureinrichtung. Am größten sei der Effekt, wenn ein Elternteil Geisteswissenschaftler:innen, Kunst- oder Kulturwissenschaftler:innen oder Künstler:in sei. Weiter sei eine „Nähe zur Kunst“ durch die Sozialisation im Elternhaus, durch Wissen über Kunst, durch eigene künstlerische Tätigkeiten, durch den Kontakt mit Kunst in der Schule, im Freundeskreis und beim Besuch von Kultureinrichtungen ausschlaggebend.

Die Kulturelle Bildung muss also nicht nur im außerschulischen Bereich gestärkt werden, sondern vor allem im schulischen Bereich.

Wir werden:

  • die bisher stark segmentierten Bildungsbereiche verzahnen und Kindertagesstätten, Schul-, Berufs- und Hochschulbildung sowie allgemeine und berufliche Weiterbildung zu einem aufeinander aufbauenden und vor allem durchlässigen Gesamtsystem integrieren.
  • eine Stärkung der künstlerischen Fächer im Schulunterricht durchführen. Die Kulturelle Bildung meint aber nicht nur die Fächer „Musik“ und „Kunst“. Gebraucht wird eine umfassende und fächerübergreifende Auseinandersetzung mit künstlerischen Impulsen und Methoden. Die individuelle Persönlichkeitsentwicklung der Schüler:innen profitiert davon nachweisbar.
  • eine engere und regelmäßigere Zusammenarbeit mit Kulturbetrieben und ihren Mitarbeiter:innen (Künstler:innen und Pädagog:innen) in Form von Projekten und Kooperationsvereinbarungen einführen, um die umfassende Kulturelle Bildung umzusetzen. Dies braucht eine deutliche Veränderung von Curricula und die Weiter- und Fortbildung von Lehrkräften. Das von der Bundeskulturstiftung gestartete Programm „Kulturagenten für kreative Schulen“ zeigt, dass gerade an Ganztagsschulen die Kooperation mit Künstlerinnen und Künstlern sowie anderen Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittlern hervorragend funktioniert. Diese Art der Zusammenarbeit muss zur Norm werden.

 

14.4 Teilhabe an Kultureller Bildung bedeutet aber noch einiges mehr.

Wir werden:

  • dafür sorgen, dass barrierefreie Gebäude und kreative sowie inklusive Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung oder Deutsch als Fremdsprache (Ausstellungen zum Hören und/oder Anfassen, besondere Einführung in Theaterstücke etc.) fester Bestandteil des Kulturbetriebs sind. Hier müssen die öffentlichen Kulturbetriebe beispielhaft voran gehen.
  • dafür sorgen, dass sich die Vielfalt unserer Gesellschaft auch in unseren Kulturbetrieben widerspiegelt. Daher brauchen wir eine Förderung von kultureller, geschlechtlicher und sozialer Vielfalt in den Kultureinrichtungen, sowohl in ihrem Programm und als auch in ihrer Struktur.

Kulturelle Infrastruktur und Kulturelle Bildung müssen ein wesentlicher Faktor für eine Gemeindeentwicklung sein. In einer inklusiven Gesellschaft müssen alle partizipieren und kulturell teilhaben können, egal ob Jung oder Alt und unabhängig davon, in welchem Ortsteil sie wohnen.

Auch die Volkshochschulen verdienen eine besondere Förderung, da sie eine wichtige Rolle in der Teilhabe und Integration von Zuwanderern spielen. Besondere kulturelle Bildungsangebote sind auch im Erlernen der deutschen Sprache besonders sinnvoll.

 

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