B11 11 Bafög

 

  1. Gutes und ausreichendes Bafög für alle.
  2. Gerechte und bezahlbare Sozialversicherungen für Studierende
  3. Regelmäßige Erhöhungen entsprechend den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes

 

In den 1970er-Jahren wurden in Deutschland auf Initiative der Sozialdemokratie erstmals finanzielle Unterstützung auf Grundlage des neuen Bundesausbildungs-förderungsgesetzes (BAföG) ausgezahlt. Dies stellte einen Meilenstein in der Bundesrepublik hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit dar. Das Studium sollte nicht länger ein Privileg der Wenigen sein, die freie Berufswahl sollte für alle Menschen endlich umgesetzt werden.

Zahlreiche von Union und FDP geführte Regierungen stellten sich der Grundidee des gleichen Zuganges zum Bildungssystem entgegen und höhlten das BAföG aus. Doch nicht alle Studierenden haben reiche Eltern und weniger als 2% aller Studierenden verfügen über ein Stipendium. Zudem wurde das BAföG in ein Darlehen umgewandelt, das zur Hälfte zurückgezahlt werden muss und nur während der Regelstudienzeit ausgezahlt wird. Um bis zu 10.000 Euro müssen sich Studierende aus nicht-wohlhabenden Haushalten verschulden, die ab dem fünften Jahr nach der Regelstudienzeit mit Quartalsraten von 390 Euro zurückgezahlt werden müssen. Stundungen müssen gegenüber den zuständigen Ämtern gut begründet werden.

Trotz der Reformversuche des BAföG in den letzten Jahren, nimmt die Anzahl der tatsächlich Geförderten stetig ab. Während 2014 bereits nur noch 16,5% aller Studierenden das Fördergeld bekamen, sank der Anteil bis 2018 auf ca. 12,2%. Nur in etwa die Hälfte der Geförderten bekommt den aktuellen BAföG-Höchstsatz von 861 Euro (für Alleinlebende), was jedoch aufgrund der gestiegenen Miet- und Lebenshaltungskosten oft nicht ohne weitere Unterstützung ausreicht und zu einem verfügbaren Einkommen führen kann, das unter dem ALG-II-Regelsatz liegt. Dies ist ungerecht und widerspricht dem Geist des BAföG! Es schränkt die freie Berufswahl für Menschen aus Familien mit geringem Einkommen ein. Ein Studium darf kein Privileg sein, sondern muss allen offen stehen!

Das komplexe System führt zudem dazu, dass nicht alle Schüler:innen und Auszubildende die Gelder verlässlich bekommen, die sie benötigen, um ein Leben oberhalb der Armutsgrenze zu führen. Doch Lernen muss allen möglich sein, wer in Schule und Ausbildung ist, darf nicht in dauerhafte Geldnot gebracht werden!

Als Sozialdemokrat:innen möchten wir der alten Erfolgsgeschichte des BAföG wieder neues Leben einhauchen. Das gelingt nur mit einem entschlossenen Neustart des Fördersystems. Dafür wollen wir uns mit ganzer Kraft einsetzen!

 

  1. Studierenden-BAföG und Meister-BAföG als Vollzuschuss

Als SPD wollen wir uns dafür einsetzen, dass die finanzielle Unterstützung von Studierenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) künftig als Vollzuschuss gewährt wird. In diesem Zuge ist die Meisterausbildung dem Studium im Sinne des BAföG gleichzustellen und somit auch das sogenannte Meister-BAföG als Vollzuschuss zu gewähren. Es ist unser Ziel, die Meister:innenausbildung formal der akademischen Qualifizierung gleichzustellen, beispielsweise über den Deutschen Qualitäts-Rahmen oder den Europäischen Qualitäts-Rahmen.

 

  1. Regelmäßige BAföG-Erhöhungen – Anpassungen an die Tarifabschlüsse des Öffentlichen Dienstes

Viele Jahre wurden das BAföG nicht oder nur geringfügig erhöht. Bisher fehlten die regelmäßigen Erhöhungen angepasst an die tatsächlichen Lebenshaltungs- und Mietkosten. Diese wollen wir dadurch sicherstellen, dass im Bundesausbildungsförderungsgesetz die Anpassung der Fördersumme entsprechend der Tarifabschlüsse des „Öffentlichen Dienstes“ verankert wird. Damit wird eine regelmäßige und automatische Anpassung an die Lebenshaltungskosten sichergestellt. Die Mietpauschale muss zudem unter Berücksichtigung des lokalen Mietspiegels nach oben angepasst werden können, ohne jedoch unter dem heutigen Wert von 325 Euro fallen zu können.

 

  1. Sozialversicherungen für Studierende

Studierende müssen für ihre Nebentätigkeiten im Umfang von maximal 20 Wochenstunden keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten. Jedoch werden ab dem 25. Lebensjahr Beiträge für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung fällig, was durch den gleichzeitigen Wegfall des Kindergeldes oft zu finanziellen Notlagen führt. Wir fordern für Studierende eine volle Abdeckung aller Beiträge durch das Sozialversicherungssystem – ohne finanzielle Mehrbelastung. Beiträge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung sind auf zusammen 50 Euro im Monat zu deckeln, diese sind vollständig durch das BAföG abzudecken. Für ein beendetes Studium ist zudem ¼-Rentenpunkt pro vorgesehenem Regelstudien-semester gutzuschreiben.

 

  1. Verlängerung der Bezugsdauer für das BAföG über die Regelstudienzeit

       hinaus

Die sogenannte Regelstudienzeit entspricht zu häufig nicht der Lebenswirklichkeit der Studierenden. Wer beispielsweise das Studium aufgrund einer immer häufiger vorkommenden unzureichenden Anzahl an Seminarplätzen oder wegen eines ehrenamtlichen Engagements nicht innerhalb der Regelstudienzeiten beenden kann, verliert den BAföG-Anspruch und muss von dort an den Lebensunterhalt zur Gänze anderweitig bestreiten bzw. sicherstellen. Dies widerspricht jedoch den Sinn und Zweck von BAföG, welches Studierenden ein gutes Studium ohne finanziellen Druck ermöglichen sollte. Gerade Studierende mit einem finanziell schlechter gestellten familiären Hintergrund sind auf das BAföG angewiesen, um nicht in einem Ausmaß auf Erwerbstätigkeit neben dem Studium angewiesen zu sein, das wiederum weniger Zeit für ein gutes Studium zulässt. Das BAföG soll daher nicht länger an die Regelstudienzeit gebunden sein.

 

  1. Für alle Studierenden ein BAföG, das reicht

Die Auszahlung des BAföG wird seinem ursprünglichen Zweck, allen Menschen den Zugang in das Bildungssystem zu ebnen, nicht mehr gerecht. Die zahlreichen Vorbedingungen müssen daher abgebaut werden.

Wir setzen uns für ein elternunabhängiges BAföG für Studierende ein. Alle Antragssteller:innen sollen auf Grundlage ihrer individuellen Verhältnisse bewertet werden. Das BAföG muss zudem altersunabhängig gewährt werden.

Das BAföG soll zudem unabhängig von der Staatsangehörigkeit an alle Studierenden ausgezahlt werden. Das Antragsprozedere soll dafür auch auf Englisch möglich sein.

Für Eltern, die sich in Ausbildung befinden, reicht der Kinderzuschlag in Höhe von 150 Euro pro Kind auch mit dem Kindergeld oft nicht aus. Die Doppelbelastungen führen dazu, dass viele Eltern ihr Studium nicht beenden können. Kinder sollen jedoch nicht dazu führen, dass jemand ein Studium, eine Ausbildung oder die Schule nicht wie geplant beenden kann. Zudem müssen wir Kinderarmut entschlossen bekämpfen. Daher wollen wir das BAföG pro Kind auskömmlich ergänzen.

 

  1. Schüler:innen-BAföG

Das BAföG für Schüler:innen ist von den Aushöhlungen des Studierenden-BAföG weitgehend verschont geblieben. Es ebnet den Zugang in zweite Bildungswege und hilft Jugendlichen, die aus triftigen Gründen nicht mehr bei ihren Eltern leben können oder wollen. Die Höchstsätze des Schüler:innen-BAföG müssen an die des Studierenden-BAföG angepasst werden, da es keinen Anlass gibt anzunehmen, dass Schüler:innen mit weniger Geld über die Runden kommen könnten, als Studierende und Auszubildende.

 

  1. Auszubildenden-BAföG

Trotz der auf sozialdemokratischer und jungsozialistischer Initiative eingeführten Mindestvergütung für Auszubildende in Höhe von 620 Euro (ab 2023), reichen die Vergütungen oft nicht aus, sich einen eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren. Solange das nicht möglich ist, ist eine Ausbildungsbeihilfe als Aufstockung für Auszubildende notwendig. Es muss ergänzend zur Ausbildungsvergütung und unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt werden. Gleiches soll für Ausbildungen an Fachschulen gelten.

 

 

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