B9 09 Hochschulen

  1. Jede:r kann seine Qualifikation jederzeit und kostenlos erhöhen.
  2. Lehrende werden umfangreich durch Fachpersonal für die Lehre qualifiziert.
  3. Die Grundfinanzierung muss für alle verfassten Aufgaben reichen.

 

09.01 Zugang aus allen Bildungswegen.

Der Zugang zu Hochschulen und Universitäten erfolgt mit der Fachhochschulreife, der fachgebundenen und der allgemeinen Hochschulreife. Daneben können höhere Abschlüsse wie z.B. Meister:innenprüfung unter fachspezifischen Voraussetzungen die Weiterqualifikation an Hochschulen oder Universitäten ermöglichen. Dabei ist die Abschlussnote irrelevant.

 

09.02 Qualifikation in Teilzeit.

Jeder Qualifikationsschritt (Bachelor-Studium, Master-Studium, Referendariat, Promotion o.ä.) kann bei persönlichem Bedarf auch in Teilzeit erworben werden. Studierende, die für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen müssen oder Familie haben, werden nicht benachteiligt.

 

09.03 Kostenfreie Kinderbetreuung.

Studierende mit Kindern haben ein Recht auf kostenfreie Kinderbetreuung in Krippe und Kita. Die Öffnungszeiten dieser Einrichtungen sind an die Vorlesungszeiten angepasst und täglich flexibel.

 

09.04 Grundfinanzierung.

Sie erfolgt so, dass alle Lehraktivitäten gemäß Studien- und Prüfungsordnungen fachspezifisch sowohl materiell als auch personell abgedeckt werden können.

Das automatische Angleichen des Anstieges von Personal- und Sachkosten ist selbstverständlich. Es werden Mittel vorgehalten, damit auf neue finanzielle Anforderungen schnell reagiert werden kann, z.B. auf einen unvorhergesehenen Anstieg von Studienanfängern:innen.

 

 

 

09.05 Lehrpersonal didaktisch qualifiziert.

Das Lehrpersonal, z.B. aus dem Mittelbau genauso wie Professor:innen, ist didaktisch und pädagogisch durch Fachkurse in der Lehre qualifiziert.

 

09.06 Promotion auf ganzen Stellen.

Promotionen (das Fertigen von Doktorarbeiten) erfolgen i.d.R. auf vollen Stellen. Sofern Drittmittel-Projekte nur eine Teilstelle liefern, steuert die Universität bzw. das Land Bayern den fehlenden Anteil bei.

 

09.07 Mittelbau.

Der Anteil an grundfinanzierten permanenten Mittelbaustellen (für akademische Räte) wird für Lehr- oder technische Zwecke erhöht. Akademische Räte übernehmen einen wesentlichen Teil der Lehre, unterstützen dadurch Professor:innen und betreuen Großgeräte. Sie arbeiten weitgehend selbständig.

 

09.08 Betreuungsschlüssel.

Wir werden den Betreuungsschlüssel verbessern. Es wird ausreichend Lehrpersonal geben, um durchgängig Kursgrößen zwischen 25 und maximal 50 Teilnehmern anbieten zu können. Nur so lassen sich auch im Bereich des Grundstudiums moderne, effektive Lehrmethoden einsetzen, die über das einfache Vorlesungsformat hinausgehen.

 

09.09 Recht auf Weiterbildung und Höherqualifikation.

Studierende haben ein Recht auf einen höchstmöglichen Abschluss, genauso, wie Erwachsene mit einem Abschluss ein Recht auf Weiterbildung und Höherqualifizierung haben. Förderungen dürfen nicht nach dem ersten qualifizierenden Abschluss (z.B. Bachelor) enden.

 

09.10 Bafög Eltern unabhängig.

Bafög wird unabhängig vom Einkommen der Eltern und als Vollzuschuss gezahlt (siehe auch den eigenen Punkt BAFöG).

 

09.11 Wohnheimplätze.

Wir werden bezahlbare Wohnheimplätze für Studierende langfristig über das “Studentenwerk” in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen.

09.12 Semesterticket landesweit.

Wir werden in einem ersten Schritt ein landesweites Semesterticket einführen. Eine bundesweite Gültigkeit wird angestrebt. Es ist im Rahmen der freien Schulwegbeförderung kostenlos.

Als Zwischenlösung werden Sondertarife für Studierende, Auszubildende etc. im bundesweiten Verkehr eingerichtet, vergleichbar mit dem früheren Sondertarif für Wehrdienstleistende.

 

09.13 Verfasste Studierendenschaft.

Wir werden die Verfasste Studierendenschaft auch in Bayern wieder einführen. Dies steht im Dienst der Erziehung zur Demokratie.

 

09.14 Gleichstellung für alle Minderheiten.

Unsere Gleichstellungs- und Gerechtigkeitsstrategie umfasst alle Geschlechter in den jeweiligen unterrepräsentierten Bereichen sowie Minderheiten und Menschen mit Beeinträchtigung. Allen wird es gleichermaßen ermöglicht, innerhalb der universitären Strukturen aufzusteigen. Alle Stufen der universitären Bildung und Lehre repräsentieren den gesellschaftlichen Anteil.

 

09.15 Prüfungsbedingungen.

Prüfungsbedingungen werden so flexibel gestaltet, dass alle Studierenden mit besonderen Bedürfnissen einen Abschluss erreichen können.

 

09.16 Digitalisierung.

Die Digitalisierung an Universitäten werden wir zügig weiterentwickeln, damit Studierende bei Bedarf mit wenigen fachlich begründeten Ausnahmen (z.B. Sport, Laborarbeit, Werkstätten, etc.) asynchron bis zum Abschluss arbeiten könnten. Dies gilt sowohl für das Onlineangebot an Veranstaltungen als auch für die Kommunikationstechnik und das Bibliotheksangebot (Zugang zu Büchern, Zeitschriften, Datenbanken und Software). Die Studierenden haben das Recht, dass ihre Lehrenden sich in den Möglichkeiten der digitalen Lehre fortbilden.

 

 

 

09.17 Ausnahmesituationen.

Für Ausnahmesituationen (z.B. Pandemie) werden wir ein einheitliches Konzept für den ganzen Freistaat Bayern entwickeln. Hierbei werden die Stimmen der Studierenden, Lehrenden und des Mittelbaus gleichermaßen angehört. Ziel muss es sein, eine einheitliche Regelung zu schaffen, die die Belange aller umfasst.

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