B8 08 Berufliche Bildung

 

  1. Pfeiler der Beruflichen Bildung sind die Förderung der beruflichen Handlungskompetenz und die Persönlichkeitsentwicklung.
  2. Typische Unterrichts- und Arbeitsmethode im beruflichen Schulwesen ist das handlungsorientierte Unterrichten an praxisnahen Projekten.
  3. Die berufsspezifische Maschinen- genauso wie die unterrichtsmediale Ausstattung der beruflichen Schulen geht den Betrieben voraus.

 

08.01 Die berufliche Ausbildung erfolgt im dualen System und dauert 3 Jahre.

 

08.02 Darüber hinaus erproben berufliche Schulen verschiedene Modelle intensiver Verzahnung mit der betrieblichen Ausbildung z.B. nach dem Muster des Berufsgrundbildungsjahres der Ausbildungsrichtungen Zimmerer und Schreiner.

 

08.03 Eine nutzbringende Lernortkooperation (BS-ÜLU) wird gewährleistet.

 

08.04 Allen Personen, die dies wünschen, ermöglichen wir die Berufsausbildung in Teilzeit. Insbesondere für besondere Lebenssituationen (z.B. Alleinerziehende, Pflege von Angehörigen, Beeinträchtigung) haben Auszubildende das Recht auf Wechsel in die Teilzeitausbildung.

 

08.05 Die Klassenstärke beträgt maximal 25 Lernende. Nur so können moderne, effektive und lernenden-zentrierte Unterrichtsmethoden, die selbständiges Arbeiten im Berufsumfeld ermöglichen, eingesetzt werden. Eine deutlich größere Autonomie und Selbstverantwortung der Lehrenden und der Ausbilder:innen ist erforderlich.

 

08.06 Theoretischer Unterricht wird im guten Ganztagsbetrieb unterstützt durch umfangreiche Übungsphasen. Flexible schulorganisatorische Lösungen (z.B. Lernortaufteilung in die Orte Schule – Betrieb – überbetriebliche Einrichtungen) ermöglichen wir durch die Zusammenführung des theoretischen und praktischen Unterrichts.

 

08.07 Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich handlungsorientiert an realen Projekten, weil dies dem Funktionieren der Arbeitswelt am nächsten kommt. Das bedeutet z.B. Verabschiedung des 45-Minuten-Taktes, Verzahnung von Theorie und Praxis und Teamarbeit in gemischten, heterogenen Lerngruppen.

 

08.08 Die Grundfinanzierung erfolgt so, dass alle Lehraktivitäten gemäß Lehrplan und Prüfungsordnung fachspezifisch sowohl materiell als auch personell abgedeckt werden können. Lernende arbeiten in ihrem Berufsfeld mit modernen Geräten.

 

08.09 Kostenfreiheit gilt auch für betriebliche Lernmittel und Fachbücher. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

 

08.10 Berufsschulen sind Vorreiter der Digitalisierung, sowohl was berufsspezifisches Arbeiten als auch was Unterrichtsmedien betrifft.

 

08.11 Das Lehrpersonal wird gemischt aus der Wirtschaft und den Lehrer:inenbildungsstätten rekrutiert. Berufserfahrung wird zwingend durch eine pädagogische Ausbildung ergänzt. Fortwährende Berufspraktika sichern eine moderne Ausbildung auch in Phase 3 (Berufsausübung).

 

08.12 Gewerkschaften sind in die Berufsvorbereitung und Ausbildungsberatung mit einbezogen.

 

08.13 Der Schulpsychologische Dienst mit Sozialpädagog:innen und Jugendsozialarbeit für die Berufsschulen wird ausgebaut.

 

08.14 Für jede:n Absolvent:in einer Mittelschule besteht eine gesetzliche Ausbildungsgarantie.

 

08.15 Für Betriebe ab einer Größe von 10 Mitarbeitern besteht eine Pflicht zur angemessenen Ausbildung. Betriebe, die nicht ausbilden, beteiligen sich durch eine angemessene Umlagezahlung an einen Ausbildungsfonds an den Ausbildungskosten nach dem Modell der Bau-Branche.

 

08.16 In den beruflichen Schulen sind Auszubildendenräte als Partizipationsmöglichkeit eingerichtet. Sie werden jährlich demokratisch von allen Auszubildenden unabhängig vom Alter gewählt und ergänzen u.a. Anlaufstellen für Auszubildende, die in Konflikten mit dem Betrieb (z.B. in Sachen Jugendschutz) vermitteln und bei der Kontaktaufnahme zu Kammern, Gewerkschaften oder Berufsinteressensvertretungen unterstützen.

 

08.17 Ein bayernweites 365-Euro-Ticket gilt in einem ersten Schritt für Auszubildende genauso wie für Schüler:innen oder Studierende. Angestrebt wird ein kostenloses Ticket.

 

08.18 Für ein ausreichendes Angebot an Auszubildendenwohnheimen ist gesorgt. Alternativ wird die Auszubildenden-Vergütung so weit erhöht, dass ein eigenständiges Leben möglich ist.

 

08.19 Bei geplanter Nichtübernahme gilt eine Ankündigungsfrist von einem Jahr vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses. Nichtübernahme muss umfangreich begründet werden.

 

08.20 Vor bedeutenden Prüfungen werden Auszubildende bis zu fünf Tage von den Betrieben freigestellt.

 

08.21 Vor bedeutenden Prüfungen werden auch die Prüfer:innen (mind. ein Tag) von den Betrieben freigestellt. Die Maßnahme dient der Gewinnung von Prüfer:innen, an denen zurzeit ein eklatanter Mangel herrscht.

 

08.22 Alle Lehrkräfte werden gleich bezahlt.

Begründung: Im Moment verrichten Lehrkräfte des gehobenen Dienstes die gleiche Arbeit wie die des höheren Dienstes, werden aber geringer bezahlt. Gleiche Bezahlung würde den Beruf attraktiver machen und helfen, den Lehrer:innenmangel zu beheben.

 

08.23 Wir werden die Bestellung von Ausbildungslotsen ermöglichen, die von vorberuflicher Berufsorientierung ab den Klassen 8 bzw. 9 bis zum Abschluss der Berufsausbildung gendersensibel aktiv werden. Ergänzend wird die Schulberatung durch Schulpsychologen und Jugendsozialarbeit massiv ausgebaut.

 

08.24 Für Lernende, die ein Klassenziel nicht erreichen oder selbst abbrechen, werden besondere Fördermaßnahmen aufgelegt.

 

08.25 Für den Einstieg von Meistern ins Studium werden wir geeignete Brückenkurse einrichten.

 

08.26 Gleichermaßen wie bei der Fachkräfteoffensive für Erzieher:innen wollen wir auch die Kapazitäten beim Lehramt erhöhen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere den Bedarf an Lehrer:innen an Berufsschulen und Grundschulen sowie im Bereich der Sonderpädagogik.

 

08.27 Unser sozialdemokratisches Bildungsversprechen ist ein Chancenversprechen. Dieses gilt deshalb für den gesamten Lebensverlauf. Wir schaffen Aufstiegschancen in allen Bereichen der allgemeinen, beruflichen und hochschulischen Bildung. Mit einem offenen System der Aus- und Weiterbildung bekommen alle die Chance, beruflich Schritt zu halten oder aufzusteigen. Wir ermöglichen den Umstieg in neue Berufe. Mit einer solidarischen Arbeitsversicherung stellen wir sicher, dass alle im Wandel mitgenommen werden. Wir stehen dafür ein, dass den Menschen statt Abbrüchen oder Abstiegen durch Bildung immer wieder neue Chancen im Lebensverlauf eröffnet werden. Wir wollen eine funktionierende Ausbildungsgarantie: Alle erhalten die Chance auf eine berufliche oder akademische Ausbildung. Dafür investieren wir zuerst in den Ausbau der Kapazitäten. Wir wollen, dass in den Regionen genügend Ausbildungs- und Studienplätze zur Verfügung stehen, damit alle einen Platz finden können. Ausbildungsmärkte werden wir regional gestalten, um Impulse für die regionale Wertschöpfung zu geben. Zur Schaffung von Ausbildungsplätzen werden wir mehr Unternehmen gewinnen. Gleichzeitig nehmen wir die Wirtschaft mit branchenspezifischen Ausbildungsfonds in die Pflicht. Dort, wo es nicht gelingt, genügend Plätze anzubieten, übernimmt der Staat Verantwortung, indem er außerbetriebliche Ausbildungsstätten schafft.

 

 

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