B3 03 Schule allgemein

  1. Schule als Lebensraum basiert auf einem pädagogischen Raumkonzept mit Mensa, Ruheräumen, Kleingruppenräumen und ähnliches. Die momentan nur funktionalen Schulgebäude werden wir im Rahmen der Generalsanierungen so umbauen lassen, damit Schule ihre Funktion als Lebensraum erfüllen kann und entsprechend attraktiv wird.
  2. Die Schule dient in erster Linie der Potentialentfaltung und Persönlichkeitsbildung mit einem breiten Kompetenzspektrum.
  3. Für den Unterricht werden wir multiprofessionelle Teams zusammenstellen.

 

03.1 Für alle Schularten.

Das bayrische Schulsystem besteht aus mannigfaltigen Schularten, Schulzweigen und Schulformen. Grundsätzlich wollen wir für alle Schulen:

  • Das Aufbrechen von geschlechterspezifischen Rollen, in denen z. B. der Vater zur Arbeit geht und die Mutter daheim die Kinder betreut. Die Gesellschaft ist mittlerweile vielfältiger als das gerade genannte Familienbild der Bonner Republik. Es müssen alle Gender-Stereotypen aufgebrochen werden, um Vorurteilen vorzubeugen.
  • Über alle Jahrgangsstufen hinweg sollen die Schüler:innen der entsprechenden Altersstufe Medienkompetenz vermittelt werden. In den heutigen Zeiten muss auch eine Qualitätsbewertung von Quellen erlernt werden, damit „Fake News“ und ernste Berichterstattung unterschieden werden können. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Internet muss erfolgen, so dass nicht alles aus dem Internet als wahr angenommen wird. (Bsp.: Die Römer haben im 17 Jahrhundert den Karpfen in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt) Aber auch die Anwendung von Programmen oder Apps sowie der Umgang mit den sozialen Medien müssen eingeübt werden. Algorithmen und künstliche Intelligenz müssen kritisch hinterfragt werden. (Kapitel 10 digitale Bildung)
  • Durch entsprechende Angebote muss Cybermobbing und Bodyshaming thematisiert werden.
  • Das Thema Ernährung steht in vielen Rahmenlehrplänen, ist aber zu ungenau in vielen Fachlehrplänen verankert. In den Lehrplänen des Faches Biologie steht zwar, was eine gesunde Ernährung ist, aber das ist nicht weitreichend genug. Gute Ernährung umfasst nicht nur das Thema Gesundheit, sondern auch Regionalität, Saisonalität und Nachhaltigkeit.
  • Gute Ernährung muss in der Pausen- und Mittagsverpflegung vorgelebt werden. Die Mittagsverpflegung soll saisonbezogen und regional sein. Auch bei Kindern und Jugendlichen können beliebte Speisen gesund zubereitet werden. Gesund heißt auch, dass es in ausreichender Zeit und mit der entsprechenden Essenskultur zu sich genommen werden soll.
  • Soziale Alltagskompetenzen sollen überall qualitätsvoll geschult werden.
  • Interkulturelle Kompetenzen sind die Voraussetzung für eine gute Integration und schaffen Verständnis für andere Kulturen. Deswegen soll sich im Ethik-/Religionsunterricht ausführlich mit anderen Religionen beschäftigt werden. In anderen Fächern (Deutsch, Geografie, Kunst, Musik, Fremdsprachen) soll auch die Vielfalt der Kulturen thematisiert werden.
  • Wir wollen eine kindgerechte Sexualaufklärung unabhängig von Rollenbildern und sexueller Orientierung.
  • In jedem Klassenzimmer wollen wir neben einer Lehrkraft eine weitere pädagogische Assistenz. Schulen sollen mit Lehrerteams, Psycholog:innen und Sozialarbeiter:innen, also mit insgesamt multiprofessionellen Teams, ausgestattet sein.
  • Schulleiter:innen sind viel zu sehr in Verwaltungsaufgaben beschäftigt. Manche Lehrer:innen sind zu sehr mit der Betreuung der örtlichen Medien, sowohl der Hard- als auch der Software oder in die Sammlungen (z.B. Chemie) eingebunden. Einerseits sind Lehrkräfte nicht in der Verwaltung ausgebildet, andererseits fehlen sie dann im Unterricht. Wir werden dafür sorgen, dass die Schulleitung von den reinen Verwaltungsaufgaben bzw. Lehrkräfte von der Medienbetreuung und Sammlungsbetreuungen entlastet Neben der pädagogischen Leitung soll es auch eine verwaltungstechnische Leitung, einen ausgebildeten Systembetreuer:innen und chemische Assistent:innen für die Labore geben. Auch Sicherheitsbeauftragte sollen extern für die Sicherheit in Laboren sorgen. Bei kleineren Schulstandorten können auch Schulen zusammengefasst werden.
  • eine gute sozialpädagogische und psychologische Betreuung. Deswegen werden wir die Jugendsozialarbeit an Schulen und die schulpsychologischen Stellen ausbauen. Jede Schule soll Zugang zu mindestens eine:r Schulsozialarbeiter:in und Schulpsycholog:in haben.

 

Lernen und damit Bildung hängt im Wesentlichen von vier Faktoren ab: den Lernenden, Mitlernenden, der Lehrkraft und dem Lernraum

 

03.2 Der Lernraum.

Schulgebäude sind je nach Finanzkraft und dem politischen Willen der Verantwortlichen der Kommune in einem sehr guten bis sehr schlechten Zustand. Viele finanzschwache Kommunen haben Probleme mit ihrem Schulgebäude. Hier werden wir die Kommunen nicht allein lassen.

Deswegen werden wir die Förderrichtlinien überarbeiten, damit:

  • pädagogische Raumkonzepte und
  • große Räume unabhängig von einer festen Quadratmeterzahl pro Schüler:in gebaut werden, um eine variable Nutzung der pädagogischen Bandbreite zu ermöglichen
  • die Schulen für die Ganztagsschule fit gemacht werden (siehe Kapitel 5).

Gebäude müssen als Bildungseinrichtungen für uns folgende Punkte leisten können:

  • Gute Lüftungsanlagen sorgen für eine gute Versorgung mit Frischluft, damit konzentriertes Arbeiten überhaupt möglich ist. Gute Anlagen auch als Schutz vor Infektionen sind dringend erforderlich, wie die Coronapandemie deutlich vor Augen geführt hat. Die Zufuhr in Bodennähe, der Abzug an der Decke und ein Wärmetauscher müssen selbstverständlicher Standard werden.
  • Schulen müssen genügend Gemeinschaftsräume, eine Mensa mit regionaler, frischer Küche und Turnhallen haben. Bei den schon vorhandenen Schwimmbädern an Schulen dürfen die Kommunen nicht allein gelassen werden. Das Land muss ihnen bei Unterhalt und gegebenenfalls Sanierung helfen.
  • Schule muss als Lebensraum verstanden werden. Lernhäuser und moderne Lernlandschaften werden wir fördern.
  • Einige selbstverständliche Voraussetzungen wie Schalldämmung, Fenster zum Öffnen und Barrierefreiheit müssen in entsprechenden Fällen zügig angegangen und entsprechende Förderprogramm aufgelegt werden.
  • Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ist unser Selbstverständnis. (siehe Kapitel 7) Deswegen werden wir mit den Sachaufwandsträger auch die Gebäude auf Inklusionstauglichkeit (auch mit Ruheräumen, Rückzugsräumen) prüfen und Mängel beseitigen.
  • Jahrelang wurde von der Substanz gelebt. Zukünftig werden regelmäßige Renovierungen/ Sanierungen frühzeitig angegangen und durch entsprechende Förderprogramme gestützt. Hierbei werden die Schulgebäude fit für den Klimawandel gemacht.

Im Sinne des Klimawandels wollen wir den Schultourismus vermeiden und auf kurze Schulwege setzen. Wir wollen die Schulen in der Fläche erhalten, selbst wenn es dadurch zu Kleinstschulen kommen sollte. Verwaltungstechnisch können die kleinen Standorte mit oder zu einem größeren Standort mit einer Leitung zusammengelegt werden. Jahrgangstufenübergreifendes Lernen soll ermöglicht werden. Beispiele gibt es auf den Halligen in Norddeutschland, in Skandinavien und in Südtirol genügend. Auch die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen genutzt werden. Bei weiterführenden Schulen bietet sich als Lösung die Gemeinschaftsschule an (siehe Kapital 6).

 

Für eine gute Bildung braucht es auch eine gute Ausstattung:

  • Wir stehen zur Lernmittelfreiheit, zu der auch digitale Endgeräte für uns zählen.
  • Nicht nur die Schüler:innen, sondern auch die Lehrer:innen brauchen entsprechende Geräte. Hier soll es das Recht geben, alle fünf Jahre ein neues Gerät zu bekommen. Hierzu soll es auch Pflichtfortbildungen geben.
  • Zur guten digitalen Ausstattung gehören Glasfaserinternet, WLAN und LAN-Anschlüsse.
  • Zukünftig sollen keine religiösen Symbole in der Schule angebracht werden.

 

03.3 Pädagogische Gestaltung der Schulalltages.

Bildung muss für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen und allen die Möglichkeit eröffnen, das beste Bildungsangebot für sich zu bekommen. Wir werden deshalb:

  • dafür sorgen, dass Bildung nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängt, sondern dass jedes Kind in der Schule individuelle Förderung bekommt. Diese Förderung umfasst nicht nur Schwachpunkte, sondern auch individuelle Stärken der Schüler: Von den Eltern bezahlte „Nachhilfe“ wird obsolet werden, da sie soziale Ungerechtigkeiten fördert.
  • selbstorganisiertes Lernen mit wenig Frontalunterricht einführen.
  • den Rechtsanspruch auf gebundenen oder offenen Ganztag einführen. Hier sollen die Übungsphasen in der Schule stattfinden. (siehe Kapitel 05)
  • die teilweise gewünschte Halbtagsschule erhalten. Hierbei wird es aber im Gegensatz zur gebundenen Ganztagsschule Übungsphasen daheim geben (allgemein als Hausaufgabe bezeichnet).

 

03.4 Primarstufe (Jahrgangsstufen 1-4).

Auf den Start kommt es an. Grundsatz sollte sein: Kurze Füße, kurze Wege. Dadurch sollen auch Kleinstschulen erhalten bleiben.

Auch sollte wie bisher auf Lesen, Schreiben, Rechnen und grundlegende Allgemeinbildung (HSU mit Uhr, Kalender, …) Wert gelegt werden. Dafür werden wir:

  • die maximale Klassengröße auf 20 festlegen,
  • verpflichtende Schwimmkurse in der Grundschule abhalten,
  • vorhandene Schwimmhallen an den Schulen erhalten und die Kommunen bei der Sanierung durch Förderprogramm unterstützen,
  • Freibäder und Schwimmbäder flächendeckend erhalten und die Kommunen durch Förderprogramme bei der Sanierung oder Neubau unterstützen. Hier wird auch eine wichtige Grundlage für die körperliche Gesundheit der ganzen Bevölkerung gelegt, denen außerhalb des Unterrichts der Zugang gestattet werden muss. Auch beim laufenden Betrieb werden wir die Kommunen unterstützen.
  • Englisch ab Jahrgangstufe 3 durch ausgebildete Lehrer:innen durchgeführt werden.
  • Umweltbildung im Stundenplan mit verankern,
  • politische Bildung kindgerecht einführen. Stadt- bzw. Gemeinderat und Ober- bzw. Bürgermeister:innen sollen hier politisch neutral eingebunden werden, damit die Demokratie gestärkt wird.
  • Gestaltung von Pausenhöfen kindgerecht angehen. Spielgeräte, Bolzmöglichkeiten und Bäume sollen zu einer bewegten Pause Anreize setzen.
  • Persönlichkeitsentwicklung des Kindes mit multiprofessionellen Teams stärken.

 

03.5 Sekundarstufe 1 (Jahrgangsstufen 5 bis 10).

Schule ist Lern- und Lebensort. Die entsprechenden Gebäude sollen das ermöglichen. Hierbei soll auf die Allgemeinbildung Wert gelegt werden und keine Ausrichtung auf Wirtschaftsinteressen erfolgen. Wir werden folgende Neuerungen in die Sekundarstufe 1 aufnehmen. Wir werden:

  • mehr Praktika verpflichtend einführen
  • eine Praxisphase in Jahrgangsstufe 8 ermöglichen. In der Pubertät gibt es laut Untersuchungen wenig Wissenszugewinn. Deswegen wollen wir in Jahrgangsstufe 8 eine Entscheidungsmöglichkeit für eine Praxisphase oder den Schulbesuch einführen.
  • Berufliche Orientierung ab Jahrgangsstufe 8 / 9 einführen. Der BUS-Teil des P- Seminars in der gymnasialen Oberstufe des G8 wird in der Jahrgangsstufe 8 oder 9 je nach Schulart als Fach eingeführt.
  • Sozialkunde und politische Bildung früher beginnen lassen und mit mehr Stunden ausstatten.
  • die Vielfalt an Zweigen erhalten und eine maximale Freiheit bei der Fächerwahl ermöglichen.
  • die 2. Fremdsprache erst in Jahrgangsstufe 7 einführen.
  • früher auf individuelle Stärken der Schüler:innen eingehen und eine modulare Schulbildung einführen.
  • kulturelle Austauschprogramme verpflichtend einführen.
  • Sprachaustausch fördern.
  • eine Woche Schullandheim in der Jahrgangsstufe 5 und 6 durchführen.
  • in Jahrgangsstufe 9 den Besuch einer KZ-Gedenkstätte verpflichtend etablieren.
  • durch Besuche einer Kirche, Moschee und Synagoge für eine religiöse Weltoffenheit werben
  • in Jahrgangstufe 8 einen Besuch des Landtags in München einführen.
  • in Jahrgangstufe 10 bzw. der Abschlussklasse eine Berlinfahrt zum Bundestag durchführen lassen.
  • bei verpflichtenden Fahrten die Kosten im Sinne der Lehrmittelfreiheit übernehmen lassen.
  • der SMV Kontakte zu allen demokratischen Parteien ermöglichen und umgekehrt. Das gleiche gilt für parteinahe Stiftungen.
  • zur besseren Organisation des Unterrichts Korridore für Fahrten festlegen. (Fahrtenwochen)
  • Übergangs-/ Einführungsklassen flächendeckend einführen, um den Übertritt nach einem mittleren Schulabschluss in die gymnasiale Oberstufe zu ermöglichen.
  • Werken als Wahlmöglichkeit zwischen Malen (Kunst) und Werken einführen.
  • Die Gemeinschaftsschule flächendeckend als zusätzliches Angebot (siehe Kapitel 5) schaffen.
  • ein Auslandsschuljahr ermöglichen.
  • politische Bildung stärken und die Demokratisierung der Schule voranbringen.
  • queere Sexualaufklärung im Lehrplan verankern.

 

03.6 Sekundarstufe 2 (Jahrgangsstufen 11-13).

Wir werden:

  • das bewährte Kollegstufensystem mit Grund- und zwei Leistungskursen wieder einführen.
  • das Fach Deutsch in Literatur und Sprache aufteilen.
  • eine freiere Auswahl und Schwerpunktbildung bei den Fächern ermöglichen.
  • die Abiturprüfung freier gestalten. Es werden in den Leistungskursen und einem weiteren Fach schriftlich sowie in zwei weiteren Fächern mündliche Prüfungen abgehalten. Dabei werden die Richtungen Sprache, Naturwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft abgedeckt.
  • P-Seminar mit Studien- und Berufsorientierung und W-Seminar beibehalten.
  • als zusätzliches Angebot Technikunterricht anbieten lassen.

 

03.7 Berufsoberschule (BOS) und Fachoberschule (FOS).

 

Wir werden in beiden Schulvarianten mehr Zweige ermöglichen.

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