Ä29 zum RGP1

Zeile 159 bis 169

Menschen kennen oftmals ihre Rechte und Pflichten in der Arbeitswelt nicht. Sie werden daher oftmals zu Opfern von Ausbeutung. Wir werden gemeinsam mit Gewerkschaften, Sozialverbänden und Kammern für ein engmaschiges Hilfs- und Beratungssystem sorgen. Das Projekt “Faire Mobilität” werden wir in Bayern institutionalisieren und mit ausreichend Mitteln langfristig ausstatten.
Arbeitserlaubnisse und Vermittlung werden wir an Garantien der geplanten Arbeitgeber knüpfen, tarifliche Arbeitsbedingungen und Zustimmung der Betriebsräte zu garantieren. Darüber hinaus werden wir sicherstellen, dass die Einhaltung der Rechte der zugewanderten Beschäftigten, von Saisonarbeitenden und vorübergehend Beschäftigten von den zuständigen Behörden wirksam kontrolliert werden.

 

Verschieben nach Zeile 186 und ersetzen in folgender Fassung:

Wer Arbeitskräfte halten oder gewinnen will, muss die Arbeits- und Lebensbedingungen attraktiv gestalten. Das gilt für die Erhöhung des Anteils erwerbstätiger Frauen, den Erhalt der Arbeitskraft älterer Beschäftigter, die Nachwuchsgewinnung im Inland ebenso wie für die Anwerbung von Migranten und Migrantinnen.
Damit die verschiedenen Teile der Arbeitnehmerschaft nicht gegeneinander ausgespielt werden und niemand Opfer von Lohn- und Sozialdumping wird, werden wir gemeinsam mit Gewerkschaften, Kammern und Sozialverbänden für ein engmaschiges Hilfs- und Beratungssystem sorgen. Das Projekt „Faire Mobilität“ werden wir in Bayern langfristig mit ausreichenden institutionellen Mitteln ausstatten.
Bei der Anwerbung von Arbeitskräften aus Drittstaaten werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen und sie gegebenenfalls erweitern, um Arbeitserlaubnisse und Vermittlung an die Zustimmung des jeweiligen Betriebs- und Personalrates sowie an die Einhaltung des jeweils gültigen maßgeblichen Tarifvertrages zu binden. Darüber hinaus werden wir sicherstellen, dass die Einhaltung der Rechte der zugewanderten Beschäftigten, von Saisonarbeitskräften und vorübergehend Beschäftigten von den zuständigen Behörden wirksam und koordiniert kontrolliert werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme