Ä23 zum RGP1

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Wir sorgen gemeinsam mit der Bundesregierung für mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte Personalvertretungen. Unter anderem setzen wir dabei auf Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalrät*innen bei Beschäftigungs-sicherungsmaßnahmen im Zuge der Transformation, der Personalplanung und -bemessung und bei der Ein- und Durchführung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Wir stellen bestimmte Fördergelder des Freistaates zur Verfügung, die nur durch die Zustimmung eines Betriebsrates abrufbar sind. So stärken wir Betriebs- und Personalräte und erreichen mehr demokratische Mitbestimmung in den Unternehmen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

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Wir sorgen gemeinsam mit der Bundesregierung für mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebs- und Personalvertretungen  . Unter anderem setzen wir dabei auf Mitbestimmungsrechte von Betriebs-, Personal– und Behindertenvertretungen bei Beschäftigungs-sicherungsmaßnahmen im Zuge der Transformation, der Personalplanung und -bemessung und bei der Ein- und Durchführung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Wir stellen bestimmte Fördergelder des Freistaates zur Verfügung, die nur durch die Zustimmung eines Betriebsrates abrufbar sind. So stärken wir Betriebs- und Personalräte und erreichen mehr demokratische Mitbestimmung in den Unternehmen.