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Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes

Wir schaffen ein modernes Gleichstellungsgesetz in Bayern. Frauen sind auch heute noch strukturell benachteiligt. Wir fordern eine ausgewogene Beteiligung von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, die Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Der öffentliche Dienst muss beim diesem überfälligen Gleichstellungsprozess eine Vorreiterrolle spielen.

Das werden wir mit einer Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes ändern: Wir werden die Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten stärken, konkrete Zielvorgaben für Verbesserungen in Sachen Gleichberechtigung setzen, mehr Teilzeit auch in Führungspositionen ermöglichen oder auch ernsthafte Sanktions- und Klagemöglichkeiten bei Verstößen gegen das Gleichstellungsgesetz zulassen. Außerdem wird das Gesetz künftig in möglichst vielen Bereichen gelten, also auch in Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmen, die mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören. Denn Frauenrechte sind nicht auf staatliche Behörden beschränkt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme