Ä15 zum RGP6

Der OV Erding beantragt im Kapitel „Klimaschutz- Verkehr-Umwelt- Landwirtschaft “ S. 19, Zeile 889
hinzuzufügen: „sowie auf künstlich geschaffenen Gewässern (Floating- PV)“
Der Absatz müsste dann heißen:
Um den Ausbau der Photovoltaik voranzubringen, werden wir die Photovoltaikpflicht für alle Neu und Umbauten im gewerblichen wie privaten Bereich einführen und zusätzlich PV-Anlagen über Parkplätzen, Autobahnen und landwirtschaftlichen Flächen (Agri-PV) sowie auf künstlich geschaffenen Gewässern (Floating-PV) zu fördern.

Begründung:

Aufgrund der derzeit zu restriktiven Bestimmungen des Bundes für Floating-PVs (Uferabstand 40m,
Gesamtfläche 15% der Gewässerfläche) gibt es kaum Gewässer, auf denen entsprechende Projekte
durchführbar sind. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Rahmenbedingungen in einem
nächsten Schritt durch den Bund abgemildert werden. Grundsätzlich bieten Floating-PVs gute
Möglichkeiten der regionalen Stromversorgung. Naturschutzgesichtspunkten könnte durch
individuelle behördliche Einschätzung Rechnung getragen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme