Ä20 zum LAT01

Z. 276:

  • Bei der Auftragsvergabe muss die Einhaltung von Tarifstandards als Zuschlagskriterium gelten und somit Einfluss auf die Auftragsvergabe haben.
  • Eine Kontrolle der Firmen auf Verletzung des MiLoG auch bei Summen unter dem Schwellenwert zwingend zu prüfen.
  • Jeder SPD Kommunalpolitiker fördert offensiv eine Betriebskultur  und befürwortet Unternehmen welche Betriebsräte und Gewerkschaften akzeptieren.Aufträge aus kommunaler Hand haben eine große wirtschaftliche Bedeutung. Um als Kommune der sozialen Vorbildfunktion auch Rechnung zu Tragen ist eine wichtiges Kriterium bei der Auftragsvergabe für uns als SPD die Einhaltungvon tariflichen Standards. Firmen welche Tarifflucht betreiben und durch schlechte Arbeitsbedingungen Preisdumping betreiben dürfen nicht durch kom-munale Aufträge unterstützt werden. Auch aus Sicht eines fairen Wettbewerbs dürfen Firmen mit Tarifverträgen nicht benachteiligt werden, da diese meist ei-nen höheren Angebotspreis abgeben müssen um ihre Standards zu halten.