Ä5 zum A4

Füge an nach Zeile 69 als zusätzlichen Aufzählungspunkt: „Im Bundeshaushalt müssen ausreichend Mittel für die Personal- und Verwaltungskosten bereitgestellt werden. Es darf nicht sein, dass Mittel für die aktive Arbeitsmarktförderung für die Deckung von Personal- und Verwaltungskosten herangezogen werden müssen.“

Begründung:

Übernahme aus Antrag A5