Ä1 zum C3

Status:
Zurückgezogen

Adressaten: Parteivorstand, Bundestagsfraktion, Bundesparteitag, Landtagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die Wertermittlung für die
Grundsteuer als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Gleichzeitig ist die
Grundsteuer eine wichtige Finanzquelle für die Kommunen. Auch kann ihre Neubemessung
einen wichtigen Beitrag zur Wiedererhebung der Vermögenssteuer leisten. Die bis Ende
diesen Jahres erforderliche Neuregelung muss aus Sicht der SPD folgende Bedingungen
erfüllen:
• Verfassungsfeste Lösung, die mindestens das aktuelle Gesamtaufkommen für die
Kommunen sichert.
• Gewährleistung des Rechts der Kommunen, die kommunalen Hebesätze selbst zu
bestimmen.
• Bezug auf den Grundstückswert, der zur Neuberechnung der Einheitswerte sowohl die
Fläche als auch die Gebäude berücksichtigt.
• Eine sozial gerechte Lösung, die die Steuerzahlungen fair und nach Leistungsfähigkeit
verteilt und eine übermäßige Belastung der Steuerschuldnerinnen und Steuerschuldner
verhindert.
• Die klare Definition und Gestaltung der Grundsteuer als vermögensbezogene Steuer.
Deshalb darf die Grundsteuer künftig nicht mehr über die Nebenkosten auf die
Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Der Paragraph 2 Nr. 1 der
Betriebskostenverordnung ist daher zu streichen.

Begründung:
Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der
gegenwärtigen Praxis der Erhebung der Grundsteuer. Im Kern ging es dabei um die
überholte, realitätsferne und ungerechte Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden.
Eine Neuregelung muss bis spätestens Ende 2024 umgesetzt werden, d.h. es ist auch genug
Zeit für eine Neubewertung.

Diese ohnehin überfällige Neubewertung von Immobilien stellt auch eine zentrale
Voraussetzung für die Wiedererhebung der Vermögenssteuer dar. Das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Vermögenssteuer ausgesetzt wurde, bezog sich
auf die ungerechte Besteuerung durch die Begünstigung von Immobilien gegenüber
anderem Kapitalvermögen. Mit der Neubewertung im Rahmen einer wertabhängigen
Grundsteuer heilen wir diese Ungerechtigkeit.

Die von der CSU geforderte wertunabhängige Grundsteuer gefährdet nicht nur diese Ziele,
sondern nutzt einseitig den Eigentümern hochwertiger Grundstücke, die durch die
Marktentwicklungen ohnehin unangemessen profitieren. Mit dieser flächenbezogenen
Grundsteuer würden die Einheitswerte nur auf Grundlage der Grundstücksgröße und der
Nutzfläche berechnet, d.h. das 1000 m²-Grundstück mit 200 m²-Villa in Bestlage wird mit
dem gleichen Einheitswert belegt wie das gleich große Grundstück und Haus in der
Peripherie. Ein solch ungerechtes Modell darf es mit uns Sozialdemokraten nicht geben.