S1 Bei der Neuberechnung des Pflegebeitrags müssen die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung ausreichend Berücksichtigung finden.

Status:
Nicht abgestimmt

Wir fordern den Kabinettsentwurf zum “Pflegebeitragsgesetz“ im Rahmen der Ausschussberatungen* dahingehend zu korrigieren, dass die individuellen Lebensumstände von Menschen mit Behinderung Berücksichtigung finden.

Begründung:

Die Novelle sieht vor, dass Kinderlose einen erhöhten Pflegebeitrag (0,75 %) zahlen. Menschen mit Behinderung sind von der Novelle insofern benachteiligt, als dass sie auf Grund ihrer Behinderung unter Umständen keine eigenen Kinder zeugen/gebären können.

Insofern stellt die Novelle einen Verstoß gegen Art. 3 III 2 GG** dar.

Ein Zusatzbeitrag für Kinderlose stellt insofern keinen Anreiz dar, eine Familie zu gründen, als dass die übrigen Rahmenbedingungen den Zusatzbeitrag nicht ausgleichen können.

Sofern ein Zusatzbeitrag für Kinderlose in dem Gesetzesentwurf bleiben soll, muss dieser auf einen definierten Personenkreis (z.B. Einkommensgrenze 72.000 € p.a.) beschränkt werden.

 

*Die Beratung in den Ausschüssen bedingt zunächst eine Überweisung durch das Plenum, der wir ausdrücklich zustimmen.

** Art. 3 III 2 GG: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Empfehlung der Antragskommission:
reject