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A13 Kein Verkauf von staatlichem Eigentum zum Stopfen von Haushaltslücken - soziale Kriterien beim Verkauf von DB Schenker achten

9.03.2024

Im Dezember 2023 startete das Verfahren zum Verkauf von DB Schenker.

Eine hoch rentable Tochter der Deutschen Bahn steht zum Verkauf und viele tausend Arbeitsplätze sind davon betroffen.

Wir fordern einen sofortigen Privatisierungsstop. Beim geplanten Verkauf von Schenker und anderen Anteilsverkäufen wie beispielsweise bei Post und Telekom geht es um die Folgen der Schuldenbremse. Um die dringend notwendige Sanierung des Netzes der Deutschen Bahn finanzieren zu können, wird statt einer Investitionsoffensive für Transformation und Infrastruktur erneut öffentliches Eigentum in die Hände privater Investoren gelegt.

Sollte sich der Verkauf von Schenker nicht mehr verhindern lassen, fordern wir die Bundesregierung auf, bei der Vergabe soziale Kriterien verbindlich festzulegen.

Bei DB Schenker sind Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen die Regel. Zudem befindet sich das Unternehmen in der Tarifbindung bei den jeweiligen Flächentarifverträgen mit ver.di.

Die Betriebliche Mitbestimmung sowie die Tarifbindung muss von einem Käufer übernommen und unbefristet weiter gewährleistet werden. Die Beschäftigten dürfen weder ihren Arbeitsplatz verlieren noch finanzielle Einbußen erleiden.

Es darf nicht nur das höchste Angebot über den Verkauf entscheiden, sondern das günstigste auch für uns als Gesellschaft. Die SPD muss glaubwürdig für Mitbestimmung, Tarifbindung und gute Arbeitsbedingungen stehen.

A12 Arbeitgebenden finanzierte Sprachangebote für Ausländische Fachkräfte

9.03.2024

Die öffentlichen Arbeitgeber müssen sich dafür einsetzen, dass bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse aufweisen, ein kostenloses Angebot (bei hälftiger Anrechnung auf die Arbeitszeit) zum Spracherwerb bis mindestens B2 zu unterbreiten ist, um sicherzustellen, dass spätestens nach 3 Jahren adäquate Deutschkenntnisse nachgewiesen werden können. Dieses Angebot soll natürlich auch auf private Arbeitgeber ausgeweitet werden.

A11 Versprechen halten – keine harten Sanktionen beim Bürgergeld – Lohnabstand erhöhen

9.03.2024

Entgegen unseres Wahlprogramms zur Bundestagswahl 2021 beinhalten die Regelungen zum Bürgergeld bereits jetzt Sanktionen. Daher fordern wir als AfA, Arbeitnehmer*innen nicht weiter in Schrecken vor der Arbeitslosigkeit an die bedingungslose Loyalität zu ihrem Arbeitgeber zu binden und so die Arbeiter*innenbewegung zu schwächen.

Dies geschah bereits durch die Hartz 4 Reformen. Wir wollen das Rad weiterdrehen!

Wir fordern die Arbeitslosenversicherung in Richtung einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln. Arbeitslosigkeit darf nicht als Bestrafung des*r Arbeitnehmers*in enden. Daher fordern wir die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Parteivorstand auf sich dazu zu bekennen, dass es keine Totalsanktionen für Arbeitslose geben darf. Das Existenzminimum muss für jeden Menschen gewährleistet sein – zu jeder Zeit.

Um den Bedürfnissen der unteren Einkommensgruppen bzgl. dem Lohnabstandsgebot gerecht zu werden, fordern wir einen Mindestlohn von 15€ pro Stunde.

Y1 Zusammen für Demokratie: Ob auf der Straße oder im Betrieb – gemeinsam für gute Arbeit und soziale Gerechtigkeit

9.03.2024

Seit Wochen findet eine Vielzahl von Demonstrationen und Kundgebungen auf den Straßen und Plätzen im ganzen Land statt. Hunderttausende gehen und stehen für die Demokratie und zeigen rechtem Gedankengut die rote Karte. Zahllose Verbände und Organisationen haben sich daran beteiligt und damit Zeichen für die Stärkung der Demokratie gesetzt. Vielen Menschen ist es gerade jetzt wichtig, persönlich Gesicht zu zeigen und sich gegen Rechtsextremismus, insbesondere in Gestalt der Partei „Alternative für Deutschland“, zu wenden.

Als Arbeitsgemeinschaft für Arbeit, in der sich die Gewerkschafter*innen und Arbeitnehmer*innen in der SPD vereinigen, stehen wir traditionell für Demokratie, Solidarität, Toleranz und Offenheit – im Betrieb, in unseren Organisationen und im alltäglichen Leben.

Als Sozialdemokrat*innen und Gewerkschafter*innen wissen wir, dass die Sprache und das Programm der Rechten stets auf Spaltung, Ausgrenzung und auf dem Ausspielen der wirtschaftlich Schwächeren gegeneinander beruht. Mit ihrer verlogenen Rhetorik gegen „die Eliten“ beschützen sie im Ergebnis nur Macht, Besitz und Einkommen der Reichen.

Ob menschenverachtende Deportationspläne, Leugnung des Klimawandels, Abwertung und Anfeindung anders Denkender und anders Aussehender, Abschottung von Staaten und Volkswirtschaften, ob Angriffe auf unsere Kolleg*innen und Mitbürger*innen wegen Armut und Arbeitslosigkeit, wegen Geschlecht, wegen ihrer (vermeintlichen) Herkunft, Sprache, Religion, Behinderung, ihrem Lebensmodell, ihrer sexuellen Identität oder ihrer beruflichen Stellung: nichts davon liegt im Interesse der Arbeitnehmerschaft. Stattdessen gefährdet all das die Erfolge der gewerkschaftlichen und politischen Arbeiterbewegung, letztlich die gesamte Volkswirtschaft, die sozialen Sicherungssysteme, Demokratie, inneren und äußeren Frieden. Es gefährdet unser aller Leben und unser aller Wohlstand.

Gewerkschaften und Sozialdemokratie stehen historisch, generell und programmatisch im diametralen Gegensatz zu Faschismus, Nationalismus und Rassismus. Unser Prinzip der Solidarität soll genau die sozialen und nationalen Spaltungen im lohnabhängigen Teil der Gesellschaft überwinden, an die die politische Rechte appelliert. Deshalb haben alle faschistischen Bewegungen, spätestens, als sie an die Macht kamen, zuallererst die Organisationen der Arbeiterbewegung bekämpft, verfolgt, unterdrückt und physisch ausgeschaltet.

„Nie wieder Faschismus – nie wieder Krieg!“ war deshalb die Losung der Überlebenden des deutschen Faschismus aus den Organisationen der Arbeiterbewegung nach 1945.

Wir sind uns dessen bewusst, dass der Kapitalismus in seiner alten und neuen Dynamik immer neue Krisen, Umwälzungen, Verunsicherungen, Ängste und Spaltungen hervorbringt. Auch die Sozialdemokratie hat in den letzten Jahren nicht immer die richtigen Antworten auf Digitalisierung, Transformation, Globalisierung, alte und neue Formen von Armut, den Wandel in der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung gefunden. Neoliberale Politik und deren Folgen hat die sozialen Verwerfungen gerade auch in den Industrieländern vertieft und Raum für rechtsextreme und faschistische Parteien geschaffen. Auf diesem Weg wird progressive Politik nahezu unmöglich, da Regierungen ohne die Beteiligung von konservativen und/oder neoliberalen Parteien parlamentarisch nicht mehr mehrheitsfähig sind. Umso mehr brauchen wir eine soziale und ökologische Politik, die Neoliberalismus und die Folgen des Kapitalismus überwindet und damit den Spaltern den Boden entzieht.

Gute Arbeit und Gerechtigkeit, also die soziale Frage, stehen daher im Zentrum unseres Kampfes für eine solidarische Gesellschaft, einen absichernden Sozialstaat, die soziale Gestaltung der Globalisierung und der Transformation, gelebte Demokratie durch Mitbestimmung in allen Lebensbereichen und das Streben nach Frieden durch internationale Kooperation.

Um einer solchen Politik auch international eine möglichst breite Grundlage zu schaffen, rufen wir alle wahlberechtigten Mitbürger*innen dazu auf, bei der bevorstehenden Europawahl ihre Stimme der SPD zu geben.

Wer sein Wahlrecht nicht nutzt, nutzt den Rechten.

Gegen Rechts sein genügt nicht. Die Demokratiebewegung, die wir im Moment auf den Straßen und Plätzen sehen darf kein Strohfeuer sein. Wir wissen, wie wichtig politische Aktion und demokratisches Handeln auch über Wahlen hinaus im Alltag ist. Als Arbeitsgemeinschaft für Arbeit rufen wir zu nachhaltigem gesellschaftlichem Engagement für unsere Demokratie und unsere Werte auf. Unser Appell: Mitmachen und mitbestimmen in allen Lebensbereichen, in unserer Partei und in den Gewerkschaften!

A10 Zusammenhalt und Zukunft eine Chance geben: 111 Milliarden für die 2030er Jahre und ein neues Bündnis für Handwerk und Industrie

28.02.2024

Antragsteller: AfA-Oberbayern, AfA-Landesvorstand Bayern

Adressat: AfA-Landeskonferenz, AfA-Bundeskonferenz, SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion

 

Zusammenhalt und Zukunft eine Chance geben: 111 Milliarden für die 2030er Jahre und ein neues Bündnis für Handwerk und Industrie

 

Die Landeskonferenz möge beschließen:

Die Bayerische Staatsregierung wird vom Vorstand der SPD Bayern und der SPD-Landtagsfraktion aufgefordert, bis zum Geburtstag des Freistaats am 9. November 2024 die wichtigsten Engpässe und Zukunftsperspektiven für die Weiterentwicklung der bayerischen Industrie und des bayerischen Handwerks zu identifizieren. Gemeinsam mit allen kommunalen Ebenen, der Wissenschaft und den Gewerkschaften soll Bayern ein Navi programmieren, das Industrie und ihre Zulieferer, Handwerk einschließlich der energieintensiven Betriebe, Mobilitätsunternehmen und samt der erforderlichen Infrastrukturen, vor allem aber die aktuellen und zukünftigen Beschäftigten erfolgreich in die 2030er Jahre bringt.

Der Winter muss genutzt werden, um die Wirtschaft und Arbeitsplätze wieder nach vorne zu bringen. Insgesamt soll bis 2030 ein Sondervermögen der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 111 Milliarden Euro die Grundlage für Starthilfen, für strategische Partnerschaften in Wirtschaft und Wissenschaft und für die Bewältigung der konkreten Transformationskosten in Handwerk und Industrie schaffen. Eine entscheidende Rolle muss dabei eine gemeinsam mit den Gewerkschaften erarbeitete Garantie für Gute Arbeit, Aus- und Weiterbildung spielen. Die Leistungen und Chancen-Vergabe erfolgt durch einheitliche, trägerübergreifende Beratungsstellen angesiedelt bei den Transformationsräten in und für ganz Bayern als auch durch digitale Antragsstellung für alle, die in Bayern Zukunft möglich machen. Die zusammenhanglosen Linien des Regierungsprogramms 2023, der Hightech Agenda Bayern, des Digitalplan Bayerns und der widersprüchlichen Förderprogramme von BayernLB bis BayernInvest müssen bis Januar 2025 in einem unbürokratischen Bündnis für Industrie und Handwerk zusammengebracht werden. Statt 100 Söder-Sonderprogramme = 1 Bündnis für Industrie und Handwerk! Die Vergabe sämtlicher Mittel ist dabei an Standortgarantien, betriebliche Mitbestimmung und Arbeitsbedingungen nach Flächentarifverträgen gebunden.

Der Umbau von Anlagen, die Entwicklung neuer Geschäftsfelder und die Neubegründung von Industrien der Kreislaufwirtschaft brauchen Zuversicht, Begeisterung und höchste Qualifikation auf allen Ebenen, von anspruchsvollsten Reparaturen im Handwerkerhof bis zur internationalen Forschung im Rechenzentrum. Der Motor für alle drei sind qualifizierte Beschäftigte mit rechtlich garantierter Beteiligung am Nachdenken, am Entscheiden und am Erfolg. Das bayerische Bündnis für Handwerk und Industrie leistet seine Förderungen, Investitionen und Garantien überall da, wo Stakeholder und Beschäftigte Bündnispartner*innen sind – mit Gewerkschaft, Betriebsrat und Aufsichtsrat oder in kreativen Projekttarifverträgen und regionalen oder branchenbezogenen Kooperationen von Unternehmen, Beschäftigten, Gemeinden, Arbeitsverwaltung und Bildungswesen. Teil des Bündnisses sind betriebliche oder überbetriebliche transparente, zertifizierte und qualitativ hochwertige Qualifizierungsangebote im Rahmen eines entsprechend ausgestatteten Aus- und Weiterbildungsfonds.

Zentrale Voraussetzung für das Gelingen des Projekts ist auch die funktionierende Infrastruktur und Daseinsvorsorge von Kinderbetreuung über das Bildungssystem, Gesundheitsversorgung, bezahlbaren Wohnraum, Familienfreundlichkeit und Mobilität.

 

Begründung

Weit über die gewerkschaftsnahen Wirtschaftsinstitute, bis hin zu Unternehmensverbänden und Sachverständigenräten, warnen Expert*innen vor einer weitergehenden Rezession kurz- und mittelfristig. Auf internationaler Ebene droht nach der Solarindustrie auch die Windindustrie in Deutschland zu scheitern. Selbst bayerische Traditionsunternehmen bauen Werke in Ungarn und Nordafrika, Hochtechnologie-Unternehmen verlagern qualifizierte Arbeitsplätze in die BRICS-Staaten. Die IG Metall als europäische Leitgewerkschaft fordert für Deutschland ein Sondervermögen in Höhe von bis zu 600 Milliarden Euro um die Transformation zu bewältigen. Der bayerische Anteil am Bruttosozialprodukt von 18,5% muss sich in den Anstrengungen für eine lebensfähige Wirtschaft mit ihren Kernen in Industrie und Handwerk spiegeln. Diese Anstrengungen tragen Früchte an lebenswerten Arbeitsplätzen, von denen aus die Kolleg*innen sich, ihre Kreativität und ihr Wissen einbringen. Grundstein für diese Art von Arbeitsplätzen ist eine gelebte und lebendige Kultur der Mitbestimmung und Kooperation, die Neues ausprobiert und alte Erfahrungen weiterträgt.

A9 Stärkung des Öffentlichen Dienstes: Wir brauchen keinen Personalabbau, sondern massive Investitionen!

28.02.2024

Antragsteller: AfA-Landesvorstand Bayern

Adressat: AfA-Landeskonferenz, AfA Bundeskonferenz, SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, SPD-Landtagsfraktionen, SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Mitglieder der Bundesregierung, SPD-Mitglieder der Landesregierungen, SPD-(Ober-)Bürgermeister*innen, SPD-Landrät*innen

 

Stärkung des Öffentlichen Dienstes: Wir brauchen keinen Personalabbau, sondern massive Investitionen!

 

Wir fordern die Verantwortlichen in Bund, Land und Kommunen, insbesondere die SPD-Vertreter in Bundes- und die Landesregierungen sowie in den kommunalen Verwaltungen, auf, massiv in die materielle und personelle Ausstattung des öffentlichen Dienstes zu investieren.

Die SPD-Vertreter*innen sollen bei Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst darauf hinwirken, dass die Arbeitsbedingungen massiv verbessert werden, um Personal zu halten und zu gewinnen und so die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Hand und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands aufrechterhalten zu können. Die Transformation der Wirtschaft, die Modernisierung der Infrastrukturen, der Abbau von Bürokratie, die gesellschaftliche gewünschte Daseinsvorsorge und moderne und gerechte Verwaltungen brauchen einen handlungsfähigen öffentlichen Dienst.

Das muss sich auch in angemessenen Arbeitsbedingungen niederschlagen. Deshalb müssen die öffentlichen Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen zu Verhandlungsbeginn einen sinnvollen und konsensfähigen Vorschlag in die Verhandlungen einbringen, anstatt zunächst ihre Beschäftigten leeren Händen, Sparappellen und düsteren Perspektiven zu brüskieren.

Die Verantwortlichen in Kommunen, Ländern und im Bund haben darüber hinaus gesetzgeberisch und durch Verwaltungshandeln dafür Sorge tragen, dass der öffentliche Dienst eine Vorreiterrolle, was Attraktivität, Entgelt, Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen angeht, einnehmen. Das gilt ebenso für Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten, gerade in Zeiten der Transformation, Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz.

Zudem sind alle staatlichen Ebenen gefordert, eine gesellschaftliche Debatte über die Zukunft des öffentlichen Dienstes zu eröffnen. Es kann nicht dabei bleiben, diesen als notwendiges Übel oder als Last für Wirtschaft und Gesellschaft abzuqualifizieren.

 

Begründung:

Der öffentliche Dienst steht in Anbetracht des demografischen Wandels und des akuten Fachkräftemangels vor großen Herausforderungen: im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen sind aktuell insgesamt über 300.000 Stellen unbesetzt. In Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern waren im Herbst 2023 bis zu 30 Prozent der Stellen nicht besetzt. In den nächsten zehn Jahren müssen, da viele Beschäftigte altersbedingt ausscheiden, rund 1,4 Millionen Stellen neu besetzt werden. Dieser voraussehbare Personalnotstand gefährdet die Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung.

Im Gegensatz zu anderen Ländern investiert Deutschland relativ wenig in den Öffentlichen Dienst. Im Vergleich zu anderen EU-Staaten erbringt der deutsche öffentliche Dienst seine der Leistungen mit einem der geringsten Beschäftigtenanteil an der Gesamtbeschäftigung. Die mehr als fünf Millionen Beschäftigten haben den Staat allen Widrigkeiten zum Trotz während der Pandemie funktionsfähig und am Laufen gehalten. Dies verdient nicht nur unser aller Respekt, sondern auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Sie brauchen dringend Verstärkung. Ein derartiges Leistungsniveau lässt sich aber angesichts der anstehenden Zukunftsaufgaben und des demographischen Wandels ohne Investitionen in Ausstattung und vor allem in qualifiziertes Personal nicht aufrechterhalten. Im Öffentlichen Dienst knirscht es an allen Ecken und Enden. Ob in Kitas, Krankenhäusern, der Verwaltung oder bei den Stadtwerken: Personalmangel, Arbeitsverdichtung, fehlende Investitionen oder schlecht durchgeführte Digitalisierungsprozesse führen dazu, dass der Druck auf die Beschäftigten steigt. Selbst für Führungsposten wird es immer schwerer, Personal zu finden.

Dieser Fachkräftemangel schlägt sich nicht nur auf die Dienstleistungsqualität nieder, sondern hemmt auch das Wachstum: Genehmigungsverfahren, Digitalisierung oder Entwicklungsprogramme kommen nur schleppend langsam voran und Zukunftsprojekte verzögern sich teilweise um Jahre.

Die sinkende Attraktivität der Arbeitsplätze und der Personalnotstand sind das Ergebnis fiskalpolitischer Entscheidungen vergangener Jahre. Hier muss gehandelt werden und eine bedarfsgerechte Finanzausstattung erfolgen.

Um unser Land zukunftsfähig bleibt – sei es Daseinsvorsorge, Digitalisierung, Energiewende oder Transformation – müssen die notwendigen Modernisierungen dringend angepackt werden! Innovationen und Investitionen dürften nicht länger aufgeschoben werden. Es brauche neue Trassen, um die Verkehrs- und Energiewende voranzubringen. Investiert werden müsse ins Gesundheitssystem und in die Sicherheit. Daher braucht es massive Investitionen in die Stärkung des öffentlichen Dienstes, um diese Projekte voranzubringen. Die öffentliche Hand muss nachhaltiger finanziert und personell besser ausgestattet werden. Spätestens seit Pandemiebeginn ist der Öffentliche Dienst an seiner Belastungsgrenze angelangt, was sich nicht nur in steigenden Mehrarbeitszeiten, sondern auch in zunehmenden Wartezeiten für Privat- und Geschäftskunden manifestiert. Planungs- und Genehmigungsverfahren dürfen keine langen Jahre mehr in Anspruch nehmen und Zukunftsinvestitionen verhindern.

Auch auf der Einnahmenseite sind Investitionen in Personal unabdingbar. Dem deutschen Staat entgehen beispielsweise alleine wegen Steuerhinterziehung im Jahr geschätzt 125 Milliarden Euro an Einnahmen – Geld, das dem Staat wegen zu wenig Personal verloren geht!

Ein Staat, der die Herausforderungen der Zukunft bewältigen soll, braucht einen funktionsfähigen Öffentlichen Dienst. Er muss diesen entsprechend finanziell ausgestattet sein und große Anstrengungen und Investitionen tätigen, um mit attraktiven Arbeitsbedingungen neues Personal zu gewinnen. Daher muss sich die SPD für bessere und wettbewerbsfähige Entgelte, aber auch für bessere Arbeitsbedingungen für eine höhere Attraktivität der Arbeitsplätze einsetzen.

A8 Rechtsextremismus nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Betrieben bekämpfen

28.02.2024

Antragsteller: AfA-Landesvorstand Bayern

Adressat: AfA-Landeskonferenz, AfA-Bundeskonferenz, SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, SPD-Landtagsfraktion, SPD-Bundestagsfraktion

 

Rechtsextremismus nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Betrieben bekämpfen

 

Die AfA-Landeskonferenz möge Beschließen:

Das Förderprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ aus dem Innenministerium ist zu erhalten und finanziell aufzustocken.
Das Förderprogramm „betriebliche Demokratiebildung fördern“ des BMAS wird über das Jahr 2025 hinaus erhalten und finanziell aufgestockt.

Weitere Fördermöglichkeiten für den Kampf gegen Rechts in Betrieben – z.B. für Sozialpartner*innen, Pausenräume, etc. müssen geprüft, etabliert und idealerweise institutionalisiert werden.

 

Begründung:

Demokratieförderung in den Betrieben ist essenziell, um rechtsextreme Tendenzen aufzufangen und zu minimieren. Auch in den Betrieben wird rechtsextremes Gedankengut geteilt und gesellschaftstauglich gemacht. Betriebsrät*innen, Angestellte, Arbeitgeber*innen, etc. brauchen Handwerkzeug an die Hand, um rechtsextremen Tendenzen am Arbeitsplatz die Stirn bieten zu können.
Förderprogramme auslaufen zu lassen, wie „betriebliche Demokratiebildung fördern“ ist kontraproduktiv.

A7 Tarif-, Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards bei öffentlichen Auftragsverfahren

28.02.2024

Antragsteller: AfA-Niederbayern, AfA-Landesvorstand Bayern

Adressat: AfA-Landeskonferenz, AfA-Bundeskonferenz, SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion, SPD-Fraktionen in den bayerischen Kommunalverwaltungen, SPD-Fraktionen der bayerischen Bezirkstage, SPD- Landrät*innen, SPD-(Ober-)Bürgermeister*innen

 

Tarif-, Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards bei öffentlichen Auftragsverfahren

 

Die SPD fordert, dass Tarif-, Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards bei allen öffentlichen Auftragsverfahren gelten müssen.

Unabhängig derzeit fehlender gesetzlicher Bedingungen in Bayern und im Bund können auf Kommunaler Ebene (Städte/Landkreise und Bezirke) dazu Vergaberichtlinien beschlossen werden.

Deshalb fordert die SPD ihre Stadtrats- Kreistagsfraktionen sowie die Bezirkstag Fraktion auf, entsprechende Anträge (Siehe Musterantrag im Anhang als Orientierungshilfe) in ihren jeweiligen Städten/Gemeinden Landkreise und Bezirke einzubringen.

 

Begründung

Städte, Gemeinden, Länder und der Bund geben jedes Jahr Milliarden aus für Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Straßen, Dienstwagen und vieles mehr. Sie müssen ihre Marktmacht nutzen und Vorbild für die Gesamte Wirtschaft sein. Die Auftragsvergabe soll sich an sozialen und ökologischen Standards orientieren. Also am Gemeinwohl, da es schließlich um die Verwendung von Steuergeldern geht. Die Europäische Union hat schon 2014 in einer Richtlinie ökologische und soziale Kriterien aufgewertet und klargestellt, dass sie nicht „vergabefremd“, sondern legitim sind. Das 2016 in Deutschland geänderte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eröffnet Möglichkeiten, solche Kriterien zu berücksichtigen. Da Bayern neben Sachsen das einsitzige Bundesland ist, in dem kein Tariftreue- und Vergabegesetz besteht. Damit jedoch trotzdem künftig Mindestbedingungen eingehalten werden, können kommunale Vergaberichtlinien beitragen.

Deshalb sollte die kommunalen SPD-Fraktionen in ihren jeweiligen kommunalen Parlamenten die kommunale Vergaberichtlinien einbringen und beschließen.

 

Anlage:

 

Briefkopf

 

An den Rat der Stadt XXXXXX/Kreistag des Kreises

 

Herrn/Frau (Ober)Bürgermeister*in/Landrätin/Landrat ZZZZZZZZZZ

 

XXXXXX, 01.XX.20XX

 

Antrag an den Rat/Kreistag am XX. XX 20XX

Vergabeverfahren/Bekämpfung Schwarzarbeit/Tariftreue in XXXXXX

 

Sehr geehrte/r Herr/Frau (Ober)Bürgermeister*in/Landrat/Landrätin ZZZZZZZZZZ,

die Fraktion/en der AAA, BBB und CCC stellen folgenden Antrag und bitten Sie, ihn auf die Tages-ordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen:

 

Antrag:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die städtischen / kreislichen Vergabeverfahren ein System aus Rahmenbedingungen für die Vergabe und deren vertragliche Umsetzung zu entwickeln, das sozialverträgliche Aufträge ermöglicht, bei deren Ausführung die dort eingesetzten Beschäftigten fair bezahlt werden.

 

Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

 

Schon bei der Prüfung von Ausschlussgründen achtet die Stadt / der Kreis als Auftraggeber*in darauf, dass nur Personal eingesetzt wird, das sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und versteuert wird. Außerdem müssen die gesetzlichen Verpflichtungen zur Vergütung der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten eingehalten werden (gesetzlicher Mindestlohn, für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge). Hierzu werden von den Bieter*innen nicht nur entsprechende Eigenerklärungen verlangt, die Einhaltung der Verpflichtung wird auch vertraglich sanktioniert. Außerdem kann der/die Auftraggeber*in eine Urkalkulation fordern, die auch die für die Leistungserbringung anfallenden Lohnkosten ausweist. Weicht ein Angebot mehr als 10 % vom Verfolgerfeld oder der Kostenschätzung ab, wird v.a. geprüft, ob mit diesem Preis die o.g., gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.

In der Ausschreibung des öffentlichen Auftrags wird spätestens nach Inkrafttreten eines entsprechenden, dahingehende Regelungen enthaltenden Gesetzes zusätzlich festgelegt, dass nur Unternehmen, die entsprechend tariftreu sind, den Zuschlag bekommen können.

 

Der/die Auftraggeber*in soll regelmäßig gehalten sein, bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen die Vergütung der für die Leistungserbringung einzusetzenden Arbeitnehmer*innen als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen. Dafür gibt er in den Vergabeunterlagen die Gewichtung dieser Kriterien und die Wertungsmethode an.

 

Ferner soll der/die Bieter*in sich nach den zu erarbeitenden Richtlinien grundsätzlich gegenüber dem/der Auftraggeber*in verpflichten, soweit gesetzlich lt. Betriebsverfassungsgesetz gefordert über einen Betriebsrat zu verfügen. Falls lt. Bewerbungs- bzw. Verfahrensbedingungen für die Wertung maßgeblich, gibt der/die Bieter*in Erklärungen über Ausbildungsplätze sowie über Maßnahmen zur betrieblichen Gleichstellung von Frauen und Männern, und über die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung jeweils bezogen auf die für die Leistungserbringung einsetzenden Arbeitnehmer*innen bzw. den dortigen Leistungsbereiche ab. Soweit für die Leistungserbringung oder v.a. für Lieferungen relevant, fragt der/die Auftraggeber*in auch die Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen ab.

Daneben soll der/die Auftraggeber*in regelmäßig ökologische Aspekte und Lebenszykluskosten als Zuschlagskriterien berücksichtigen. Jeweils gelten für die Vorgabe von Zuschlagskriterien außerhalb des Preises die oben für die Anwendung des Kriteriums Vergütung getroffenen Maßgaben (Angaben zur Gewichtung, Wertungsmethode).

Einen Vorteil kann der/die potenzielle Bieter*in bei der Anwendung dieser Kriterien im Übrigen nur verbuchen, wenn die dortigen Erklärungen auf alle zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmer*innen, also auch auf Leiharbeitnehmer*innen und Beschäftigte von Unterauftragnehmern zutreffen und das dort angegebene Niveau durchgehend eingehalten wird.

Die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen ist nach der Vergabe bei der Ausführung systematisch zu kontrollieren. Bei Verstößen sollen Vertragsstrafen bis zu insgesamt 5 % der Auftragssumme und die Möglichkeit des Auftragsentzugs bei Ersatz des für die Stadt entstandenen Schadens (z.B. wegen Notwendigkeit der Neuvergabe und Verzögerung des Verfahrens) vereinbart werden.

 

Der Rat bittet darum, für die Ratssitzung im XX 20XX und die vorlaufend tagenden Fachausschüsse eine entsprechende Richtlinie und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dieses System soll anschließend bei allen Gesellschaften, an denen die Stadt / der Kreis über eine Mehrheitsbeteiligung verfügt, übernommen werden.

 

Begründung:

Bei ihren Vergaben achtet die Stadt künftig darauf, dass die bezuschlagten Auftragnehmer*innen eine gute und faire Bezahlung der zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmer*innen sicherstellen, auch für die Beschäftigten von Subunternehmern und für Leiharbeitnehmer*innen.

Davon wird jedenfalls ausgegangen, wenn die Bieterunternehmen tarifgebunden sind.

Solange es noch an einer landesgesetzlichen Regelung zu einem „Vergabetariflohn“ fehlt, lässt sich dies in erster Linie über die o.g. Wege sicherstellen: Verpflichtung der Bieter*innen zur Einhaltung von gültigen Gesetzesvorgaben für die Vergütung etc. auch dem/der Auftraggeber*in gegenüber (dann kann dieser Verstöße vertragsrechtlich sanktionieren, auch wenn er nicht für die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben zuständig ist) sowie Anwendung von Vergütungs- und sonstigen sozialen Kriterien als Zuschlagskriterien. Geregelte und faire Arbeitsverhältnisse sollen nach Möglichkeit die Regel sein.

Die öffentliche Hand ist der größte Auftraggeber. Jahr für Jahr geben die Vergabestellen des Bundes, der Länder und der Kommunen ca. 450 Milliarden Euro für die öffentliche Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen aus. Rund 14 Prozent aller öffentlichen Aufträge werden vom Bund, 30 Prozent von den Ländern und 56 Prozent von den Kommunen vergeben.

Der Staat als öffentlicher Auftraggeber ist allerdings kein normaler Marktteilnehmer. Er darf sich nicht allein von kurzfristigen Kostenüberlegungen leiten lassen. Vielmehr muss er seiner besonderen Vorbildrolle dadurch gerecht werden, dass er Steuergelder verantwortungsvoll bei der öffentlichen Auftragsvergabe verwendet und soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Beschäftigten vor Preisunterbietung durch Lohndumping und die Verhinderung eines Unterlaufens hiesiger sowie internationaler arbeits- und sozialrechtlicher Standards, sondern auch um die Sicherstellung einer hohen Leistungsqualität durch angemessene Bezahlung: Besser bezahlte Beschäftigte sind in aller Regel auch besser motiviert und lassen eine höhere Leistungsbereitschaft erkennen.

 

Eine solche Politik schützt gleichzeitig auch den Sozialstaat, da Sozialtransfers zur Ergänzung nicht existenzsichernder Löhne von Beschäftigten wegfallen, Einnahmen der Sozialversicherungen steigen und Altersarmut verhindert wird. Auch tragen auskömmliche Löhne zum Abbau bestehender Ungleichheiten in der Gesellschaft bei und stärken die Binnennachfrage, wovon auch die Wirtschaft profitiert. Soziale Kriterien steigern aber v.a. (s. dazu schon oben) die Qualität bei der Aus-führung von öffentlichen Aufträgen.

Insbesondere die Sicherstellung der Tariftreue der Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Auf-träge fördert die Stabilisierung des Tarifsystems, was angesichts der zurückgehenden Tarifbindung der Beschäftigten und Betriebe in Deutschland einen hohen Stellenwert hat. Das Vergabeverfahren ist der Hebel, um prekäre Beschäftigung zu verhindern und dadurch die öffentlichen Kassen zu entlasten. Eine enorme Rolle spielt dabei Schwarzarbeit. Jedoch dürften entsprechende Mindestkriterien für die Ausführung von Leistungen erst vorgegeben werden, wenn eine landesrechtliche Regelung erlassen worden ist, die dies fordert (Landesvergabegesetz).

 

Bei den Vorgaben bezieht sich der/die Auftraggeber*in auf die zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmer*innen, um den Leistungsbezug zu gewährleisten. Ihm ist bewusst, dass er die Unternehmenspolitik des/der Bieters*in bzw. des/der potenziellen Auftragnehmers*in nicht beeinflussen darf, wenn es an jeglichem Leistungsbezug fehlt.

 

Der Rat/Kreistag von XXX kann mit dem Ansatz, aufbauend auf der VOB/A und B zwischen Auftraggeber*innen und (potenziellen) Auftragnehmer*innen zusätzliche Vertragsbedingungen vereinbaren, die helfen, „unsaubere” Praktiken am Bau zu unterbinden. In ihnen wird insbesondere festgelegt, dass weder der/die Generalauftragnehmer*in noch seine/ihre Nachunternehmer*innen Arbeitnehmer*innen illegal beschäftigen. Bei Verstößen gegen diese Festlegung muss das jeweilige Unternehmen eine Vertragsstrafe zahlen. Ein Betrag von bis zu fünf Prozent der Auftragssumme wird dafür auch von Gerichten als angemessen angesehen. Diese Strafe wird von der Vergabestelle von der Zahlung der Schlussrechnung einbehalten. Die Durchsetzung der Sanktion gestaltet sich demnach im Vergleich etwa zu Bußgeldern sehr wirksam.

 

Die Einhaltung eines Tarifvertrages ist die beste Methode, um prekäre Beschäftigung im Niedriglohnsektor zu verhindern und gleichzeitig sozialen Transferleistungen der Kommunen als ergänzende Hilfen vorzubeugen. Ein Gutachten von Prof. Dr. Rüdiger Krause aus 2019 für das Arbeits- und Wirtschaftsministerium im Saarland zur rechtlichen Zulässigkeit von Tariftreuereglungen kommt zu dem Ergebnis, dass Tariftreueklauseln auf Landesebene sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig sind.

 

Soweit vorhanden, stellen Betriebsräte einen wirksamen Schutz für Beschäftigte dar, um gute Arbeit sicherzustellen. Berufsausbildung ist der beste Weg, Fachkräfte für die Zukunft sicherzustellen und sollte im Wettbewerb einen Vorteil darstellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Volker Mustermann                                  Andrea Musterfrau                                   Simone Musterfrau

Fraktionsvorsitzende/r                             Fraktionsvorsitzende/r                                                                        Fraktionsvorsitzende/r

AAA-Fraktion                                              BBB-Fraktion                                               CCC-Fraktion

 

Verteiler: Fraktionen im Rat/Kreistag der Stadt/des Kreises XXXXXX, Beigeordnete, Integrationsrat

A6 Tarifbindung stärken – Arbeitgeber an den Tisch zwingen – EU-Richtlinie umsetzen

28.02.2024

Antragsteller: AfA-Oberbayern, AfA-Landesvorstand Bayern

Adressat: AfA-Landeskonferenz, AfA-Bundeskonferenz, SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion

 

Tarifbindung stärken – Arbeitgeber an den Tisch zwingen – EU-Richtlinie umsetzen

 

Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, ein Gesetzesentwurf im Bundestag mit folgendem Inhalt einbringen:

Bei Betrieben mit einem gewerkschaftlichen Organisationsgrad von mehr als 33% oder, wenn die Gewerkschaft eine arbeitskampffähige Masse organisiert hat, wird der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sich mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb in Verhandlungen zu begeben. Das Ziel der Verhandlungen soll sein, einen Tarifvertrag abzuschließen.

Damit soll die EU-Richtlinie bzgl. 80% Tarifbindung umgesetzt und die Tarifbindung erhöht werden, damit der Tarifvertrag letztendlich von Gewerkschafter*innen verteidigt und bestenfalls weiterentwickelt werden kann.

 

Begründung:

Unser Antrag, die Tarifbindung zu stärken und Arbeitgeber zur Verhandlung mit Gewerkschaften zu zwingen, ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen und die Rechte der Arbeitnehmer*innen zu verbessern. Tarifverträge spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherung fairer Löhne, angemessener Arbeitszeiten und sozialer Standards. Indem wir die Tarifbindung erhöhen, tragen wir dazu bei, Lohnungleichheit zu verringern und die soziale Gerechtigkeit zu fördern.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Tarifbindung ist von entscheidender Bedeutung, um internationale Standards zu erfüllen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Durch die Verpflichtung der Arbeitgeber*innen, mit Gewerkschaften zu verhandeln und Tarifverträge abzuschließen, schaffen wir ein gerechteres Arbeitsumfeld und stärken die Position der Arbeitnehmer*innen.

Die Verteidigung und Weiterentwicklung von Tarifverträgen durch Gewerkschafter*innen ist ein unverzichtbares Mittel, um die Interessen der Arbeitnehmer*innen zu vertreten und ihre Rechte zu sichern. Tarifverträge ohne Mitglieder werden irgendwann zum Ramsch. Indem wir die Beteiligung der Gewerkschaften an den Verhandlungen stärken, stellen wir sicher, dass die Tarifverträge im Sinne der Beschäftigten gestaltet werden und ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.

A5 Weil Klatschen nicht reicht: in Kitas braucht es dringend bessere Arbeitsbedingungen

28.02.2024

Antragsteller: AfA-Landesvorstand Bayern

Adressat: AfA-Landeskonferenz, AfA-Bundeskonferenz, SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, SPD-Landtagsfraktion, SPD-Bundestagsfraktion

 

Weil Klatschen nicht reicht: in Kitas braucht es dringend bessere Arbeitsbedingungen

 

Deshalb fordern wir:

  • Maßnahmen zur Stabilisierung des bestehenden Kita-Systems vor allem durch Verbesserung des Personalschlüssels, Ausbau von Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Beschäftigten,
  • Stopp des Abbaus der Qualitätsstandards: u.a. durch Verkleinerung der Gruppengrößen und ausschließliche Anrechnung von qualifiziertem Personal
  • Bundesweiter Kita-Gipfel von Bund, Ländern, Kommunen und Gewerkschaften
  • Umbau der Erzieher*innenausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz einschließlich der Fort- und Weiterbildung,
  • Planvoller Kita-Ausbau einschließlich entsprechender Qualitätsstandards und pädagogischer Konzepte
  • Arbeitszeit- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Familien sowohl der Nutzenden als auch der Beschäftigten.

 

Das bestehende System der Kitas und seine Beschäftigten sind am Limit. Schlechte Personalschlüssel und Fachkräftemangel machen den Einrichtungen immer mehr zu schaffen. Die Personaldecke in allen Kitas wird immer dünner, der Personalmangel wächst stetig und die Belastungen für die Beschäftigten werden immer größer. Daher müssen Bund, Länder und Kommunen auf Grund der desolaten Situation das aktuell bestehende Kita-System dringend grundlegend überarbeiten.

Die aktuelle Situation hat dramatische Folgen: Die Beschäftigten sind an ihrer Belastungsgrenze. Sie erkranken häufiger, fallen aufgrund von Burnout lange Zeit aus oder verlassen das Arbeitsfeld Kita. So kann es nicht weitergehen. Vor dem weiteren Ausbau der Kitas muss an erster Stelle die Forderung nach einer nachhaltigen Stabilisierung des Kita-Systems stehen, damit die Abwärtsspirale durchbrochen wird. Die Arbeit in den Kitas darf nicht krank machen.

Die Qualität der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung durch gute Fachkraft-Kind-Schlüssel und gut ausgebildetes Personal müssen in den Fokus. Frühkindliche Bildung in einem stabilen Kita-System ist die Grundlage für Bildungsgerechtigkeit, für eine funktionierende Wirtschaft und eine demokratische Gesellschaft. Kitas dürfen keine reine Verwahranstalt werden; die Kitas sind in der jetzigen Situation kaum mehr in der Lage, den an sie gestellten dringend nötigen Bildungsauftrag zu erfüllen.

Ländern und Kommunen gelingt es schon lange nicht mehr, die Rechtsansprüche der Eltern auf Erziehung, Bildung und Betreuung einzulösen und für Verlässlichkeit zu sorgen. Deshalb müssen familien- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ergriffen werden, die Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Der Bund profitiert maßgeblich von den Steuereinnahmen durch die Beschäftigung der Eltern. Er ist daher in der Pflicht, sich dauerhaft und in einem relevanten Umfang an der Finanzierung und der fachlichen Weiterentwicklung des Systems Kita genauso wie an der sozialpädagogischen Ausbildung zu beteiligen.

Bund, Ländern und Kommunen müssen einen Plan verfolgen, wie der zukünftige Ausbau der Kindertageseinrichtungen und des Ausbildungssystems, einschließlich der Weiterbildung von Lehrkräften, gelingen und solide finanziert werden kann. Die Stabilisierung des Systems und der geplante Ausbau der Kitas funktionieren nicht ohne den Stufenplan zum Aufbau des nötigen Fachpersonals. Beides muss miteinander synchronisiert werden.

Letztendlich ist es wichtig, mit Perspektive auf den wachsenden Fachkräftemangel auf dem gesamten Arbeitsmarkt einen gesellschaftlichen Diskurs darüber zu führen, wie Erwerbs –und Sorgearbeit in unserer Gesellschaft verteilt werden und was uns als Gesellschaft das Aufwachsen unserer Kinder wert ist.