Hinweise zu Anträgen

2.02.2017

Gute Anträge einreichen

Antrag

Antragssteller: Ortsverein Musterstadt
Landesverband Bayern
Bezirk Unterfranken
Unterbezirk/Kreisverband XY

Angaben, zu welchen Gliederungen Euer Ortsverein gehört, sind nur dann nötig, wenn man den Antrag direkt an den Landes- und/oder Bundesparteitag stellt.

Adressat
Landesparteitag, Bundesparteitag

Natürlich kann der Ortsverein XY seinen Antrag auch direkt an den Bundesparteitag stellen. Wer seinem Antrag ein höheres Gewicht verleihen möchte sucht sich UnterstützerInnen und bringt ihn erst einmal auf der nächst höheren Ebene ein. Wer seinen Antrag dann auch auf dem Landes- und/oder Bundesparteitag behandelt sehen möchte, der sollte das bei den Adressaten gleich mit angeben. Dann wird der Antrag, sofern beschlossen, gleich an die jeweils angegebenen Parteitage weitergeleitet. Das geschieht nämlich nicht automatisch! Man kann Anträge auch an Fraktionen weiterleiten lassen, um den Willen der Partei in einer bestimmten Sache zu dokumentieren. So kann man z.B. auch lokale Abgeordnete innerhalb der Fraktion in ihrer Arbeit für regionale Projekte unterstützen.

Stichwort/ Überschrift

Hier bitte einen kurzen Titel für den Antrag angeben, aus dem die Zuordnung zu einem Sachgebiet/ Thema erkennbar wird und unter dem man den Beschluss leichter finden kann.

Text

  • Keine Einleitung verwenden, wie z.B. „Der Parteitag möge beschließen“
  • Keine lokalen Bezüge im Antragstext verwenden, wie z.B. „Der SPD-Ortsverein Musterstadt ist der Meinung“ etc. – es sollen sich ja überregionale Ebenen anschließen
  • kurz, prägnant, nachvollziehbar formuliert (nicht alle sind für alles ExpertInnen)

Begründung Im Anschluss an den zu beschließenden Text kann man eine Begründung anfügen, weshalb man der Meinung ist, dass dies so beschlossen werden sollte. Bitte beachten: Die Begründung deutlich vom Beschluss-Text abheben (neuer Absatz, Überschrift: Begründung). Auf Landes- und Bundesparteitagen wird die Begründung im Beschlussbuch (BPT: auch Antragsbuch) nicht veröffentlicht. Die Begründung ist formal auch nicht Teil des Beschlusses. Also genau überlegen, was man in den Beschluss-Text schreibt und was in die Begründung.

1 Thema = 1 Antrag Das erhöht die Übersichtlichkeit und sorgt dafür, dass Anträge nicht wegen einzelner Forderungen abgelehnt werden.

Technische Hinweise:

  • Word
  • Schrift: Arial
  • Schriftgröße 12
  • Nicht formatiert
  • Nicht schreibgeschützt
  • Text bitte ohne Fettungen, Kursivschrift oder Unterstreichungen. (Diese Kennzeichnungen benötigt die Antragskommission, um ihre Änderungen gegenüber den Ursprungstexten zu kennzeichnen.)

Beispiel (Antrag zum Bezirksparteitag Unterfranken 2016):
AntragstellerIn: SPD OV1 Kleinostheim
Ab und zu lesen auch Externe unsere Anträge. Daher Abkürzungen vermeiden, die nicht jeder kennt. Das gilt insbesondere auch für Pressemitteilungen, Aushänge, etc …

Adressaten: Bezirksparteitag, Landesparteitag2
Es ist eigentlich ein Bundesthema. So aber geht der Antrag erstmal nur (falls auf dem Bezirksparteitag angenommen) bis zum Landesparteitag. Ob dieser den Antrag dann bis zum Bundesparteitag kommt entscheidet nicht mehr der Ortsverein. Also: Am besten in einem solchen Fall gleich den Bundesparteitag mit aufführen!

Der Feldversuch für Lang-LKW (> 25 m) soll zum 31.12.2016 beendet werden.
Keine Zulassung nach dem 31.12.2016 für Lang-LKW (> 25 m )3
Kurz, knackig, sagt alles. So sollte ein Beschluss-Text aussehen, gleichwohl das sicher nicht bei allen Themen so kurz und gut funktioniert

Begründung:
Nachdem die EU keine generelle Zulassung für Lang-LKW (> 25 m) beschlossen hat, ist es unverständlich, das Minister Dobrindt diese Zulassung für Bayern und/oder die Bundesrepublik unbedingt fordert. Obwohl er weiß, dass dreiviertel der Bevölkerung dagegen sind. Wir, der OV Kleinostheim der SPD,4 fordern den Minister auf, keine Zulassung für Lang-LKW (> 25 m) auf bayerischen Straßen nach dem 31.12.2016 zu genehmigen.

Den Verweis auf den Ortsverein rauslassen! In dem Fall ist es auch noch eine inhaltliche Dopplung, also weglassen!

Der formale Weg eines Antrages:

Zum Landesparteitag sind antragsberechtigt:

  1. alle Ortsvereine, Kreis- und Stadtverbände, Unterbezirke und Bezirksverbände der SPD in Bayern,
  2. der Landesvorstand,
  3. der Landesparteirat,
  4. die Landeskontrollkommission
  5. die Landesarbeitsgemeinschaften.

Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand einzureichen. Dieser berät sie und sendet sie zusammen mit seinen eigenen Anträgen mindestens drei Wochen vor dem Landesparteitag allen Teilnahmeberechtigten des Landesparteitages zu.

Anträge aus der Mitte des Parteitages (Initiativanträge) sind nur zulässig, wenn sie von mindestens 30 stimmberechtigten Mitgliedern des Landesparteitages unterstützt werden. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

Bei kleinen Parteitagen (Landesparteirat) gibt es häufig einen thematischen Schwerpunkt, bitte die Anträge dann auf diesen Inhalt ausrichten.

Zum Bundesparteitag sind antragsberechtigt:

  1. Parteivorstand,
  2. Landesverbände/Landesorganisationen/Bezirke,
  3. Unterbezirke und alle Gliederungsebenen oberhalb der Ortsvereinsebene (z.B. Stadtverbände, Kreisverbände),
  4. Ortsvereine,
  5. Arbeitsgemeinschaften auf Bundesebene,
  6. Themenforen und Arbeitskreise auf Bundesebene, Auslandsfreundeskreise, Kommunalbeirat.

Nicht antragsberechtigt sind einzelne Mitglieder, Projektgruppen, Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise unterhalb der Bundesebene!

Die möglichen Wege eines Antrags:

Die möglichen Wege eines Antrags